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Brandschutztechnische Probleme in Schulgebäuden
Deutsche Schulgebäude lassen sich hinsichtlich ihrer baulichen Ausführung in mächtige Gebäude mit großer Höhe aus Natur- oder Klinkersteinen, die aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg stammen, und solche aus der Nachkriegszeit einteilen, die vielfach in offener Bauweise mit Atrien und Galerien erstellt sind. Die älteren Schulen haben häufig lange Flure ohne Unterteilung in Rauchabschnitte. Alte und neuere Schulen haben häufig freie Treppen ohne Treppenräume und in fast allen Schulen befinden sich Brandlasten in den Rettungswegen. Vor dem Hintergrund baurechtlicher Regelungen wie der Bauordnung der Bundesländer und der Schulbaurichtlinie wird gezeigt, wie bestehende Schulen brandschutztechnisch ertüchtigt werden können und welche Kriterien bei der Auswahl von Brandschutzmaßnahmen zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich, daß bestehende Schulen Bestandsschutz genießen, auch wenn sie nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen. Nachträgliche Anforderungen können nur gestellt werden, wenn Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sind. Dabei dürfen nach den baurechtlichen Regelungen keine unzumutbaren Mehrkosten verursacht werden. Am Beispiel eines Gymnasiums in Dresden werden brandschutztechnische Sanierugsarbeiten vorgestellt, die nach der Umgestaltung von Innenhöfen zu überdachten Atrien erforderlich wurden.
Brandschutztechnische Probleme in Schulgebäuden
Deutsche Schulgebäude lassen sich hinsichtlich ihrer baulichen Ausführung in mächtige Gebäude mit großer Höhe aus Natur- oder Klinkersteinen, die aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg stammen, und solche aus der Nachkriegszeit einteilen, die vielfach in offener Bauweise mit Atrien und Galerien erstellt sind. Die älteren Schulen haben häufig lange Flure ohne Unterteilung in Rauchabschnitte. Alte und neuere Schulen haben häufig freie Treppen ohne Treppenräume und in fast allen Schulen befinden sich Brandlasten in den Rettungswegen. Vor dem Hintergrund baurechtlicher Regelungen wie der Bauordnung der Bundesländer und der Schulbaurichtlinie wird gezeigt, wie bestehende Schulen brandschutztechnisch ertüchtigt werden können und welche Kriterien bei der Auswahl von Brandschutzmaßnahmen zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich, daß bestehende Schulen Bestandsschutz genießen, auch wenn sie nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen. Nachträgliche Anforderungen können nur gestellt werden, wenn Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sind. Dabei dürfen nach den baurechtlichen Regelungen keine unzumutbaren Mehrkosten verursacht werden. Am Beispiel eines Gymnasiums in Dresden werden brandschutztechnische Sanierugsarbeiten vorgestellt, die nach der Umgestaltung von Innenhöfen zu überdachten Atrien erforderlich wurden.
Brandschutztechnische Probleme in Schulgebäuden
Technical problems concerning fire protection in school buildings
Bertram, H. (author) / Heins, T. (author)
1999
6 Seiten, 3 Bilder, 5 Quellen
Article (Journal)
German
BauRecht + Brandschutz - Brandschutztechnische Probleme in Schulgebäuden
Online Contents | 1999
BAURECHT + BRANDSCHUTZ - Brandschutztechnische Probleme in Schulgebäuden
Online Contents | 1999
Baunutzungskosten von Schulgebäuden
TIBKAT | 1989
|Baunutzungskosten von Schulgebäuden
TIBKAT | 1985
|TIBKAT | 1987
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