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Die Überprüfung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen. Sicherheitsrelevante Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks
Zur Gefahrenabwehr werden durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technische Normen die Errichtung und der Betrieb von Feuerungs- und Lüftungsanlagen geregelt. Die Durchführung beziehungsweise der Vollzug ist spezifisch unterschiedlich von den einzelnen Bundesländern dem Schornsteinfegerhandwerk übertragen. Die Struktur des Berufsstandes und die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters als vom Staat beliehener Unternehmer gewährleisten eine produktunabhängige, neutrale und reproduzierbare Überprüfung dieser Anlagen und deren Auswertung. Die Erstellung, Veränderung und die sichere Nutzung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen werden in den relevanten Vorschriften des behördlichen und technischen Regelwerks geregelt: Bauordnungen der einzelnen Bundesländer; Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik; Verordnungen zu den Bauordnungen der Bundesländer; Musterfeuerungsverordnung; bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen; bauaufsichtliche Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen; bauaufsichtliche Richtlinie für Querschnittsverminderung an Hausschornsteinen; Verordnungen über Kleinfeuerungsanlagen; DIN Norm 4102 - 4, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; DIN Norm 4102 - 6, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Lüftungsleitungen; DIN 4102 - 11, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen; Technische Regeln für Gasinstallation DVGW - TRGI; DIN Norm 18160 - 1, Hausschornsteine - Anforderungen, Planung und Ausführung; und DIN Norm 18160 -2, Hausschornsteine, Verbindungsstücke - Anforderungen, Planung und Ausführung. In Deutschland führt das Schornsteinfegerhandwerk jährlich auch Erhebungen über Mängel an Feuerungsanlagen durch. 1997 wurden in 14 Mio Gebäuden bei Abnahmen und wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, insbesondere auch bei der Feuerstättenschau, mehr als 1,62 Mio Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen beanstandet.
Die Überprüfung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen. Sicherheitsrelevante Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks
Zur Gefahrenabwehr werden durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technische Normen die Errichtung und der Betrieb von Feuerungs- und Lüftungsanlagen geregelt. Die Durchführung beziehungsweise der Vollzug ist spezifisch unterschiedlich von den einzelnen Bundesländern dem Schornsteinfegerhandwerk übertragen. Die Struktur des Berufsstandes und die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters als vom Staat beliehener Unternehmer gewährleisten eine produktunabhängige, neutrale und reproduzierbare Überprüfung dieser Anlagen und deren Auswertung. Die Erstellung, Veränderung und die sichere Nutzung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen werden in den relevanten Vorschriften des behördlichen und technischen Regelwerks geregelt: Bauordnungen der einzelnen Bundesländer; Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik; Verordnungen zu den Bauordnungen der Bundesländer; Musterfeuerungsverordnung; bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen; bauaufsichtliche Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen; bauaufsichtliche Richtlinie für Querschnittsverminderung an Hausschornsteinen; Verordnungen über Kleinfeuerungsanlagen; DIN Norm 4102 - 4, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; DIN Norm 4102 - 6, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Lüftungsleitungen; DIN 4102 - 11, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen; Technische Regeln für Gasinstallation DVGW - TRGI; DIN Norm 18160 - 1, Hausschornsteine - Anforderungen, Planung und Ausführung; und DIN Norm 18160 -2, Hausschornsteine, Verbindungsstücke - Anforderungen, Planung und Ausführung. In Deutschland führt das Schornsteinfegerhandwerk jährlich auch Erhebungen über Mängel an Feuerungsanlagen durch. 1997 wurden in 14 Mio Gebäuden bei Abnahmen und wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, insbesondere auch bei der Feuerstättenschau, mehr als 1,62 Mio Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen beanstandet.
Die Überprüfung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen. Sicherheitsrelevante Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks
Kühn, K.H. (author)
Schadenprisma ; 28 ; 20-27
1999
8 Seiten, 14 Bilder
Article (Journal)
German
BRANDSCHUTZ - Die Überprüfung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen
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