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Die Brennbarkeit von Bodenbelägen in geschlossenen Sportanlagen wird durch den Normentwurf BS 7044 definiert. Die Verbrennungsgase sollen innerhalb von 8 Minuten nicht eine Bodenhöhe von 2 m erreichen, um eine ausreichende Fluchtzeit zu gewährleisten. Bodenbeläge gelten als schwerentflammbar, wenn die Flammen bei einem kritischen Wärmestrom von 5 kW/m2 oder höher verlöschen. Die Brennbarkeit von Matten wird durch BS 1892, Absatz 2.10, definiert. Die Prüfmethode sieht die Beflammung gestapelter Matten vor, wobei die oberste Matte überhängt und von unten beflammt wird. Der Grad der Feuersicherheit richtet sich auch nach der Entflammbarkeit beschädigter Matten. Die Entflammbarkeit der Schaumfüllungen von Gymnastikgruben wird durch die Sicherheitsvorschrift SI 1324 definiert. Die Entflammbarkeit von Polyurethanschaumstoffen wird durch Imprägnierung mit, 15 % Wasser enthaltendem Hydroxycarbonat erniedrigt. Dies gilt auch für schwerentflammbar modifizierten Polyurethanschaumstoff. In Abstellräumen müssen die Matten separat und niedrig gestapelt werden. Außensportanlagen unterliegen dem Fire Safety and Safety of Places of Sport Act 1987 sowie den Empfehlungen des Sports Council.
Die Brennbarkeit von Bodenbelägen in geschlossenen Sportanlagen wird durch den Normentwurf BS 7044 definiert. Die Verbrennungsgase sollen innerhalb von 8 Minuten nicht eine Bodenhöhe von 2 m erreichen, um eine ausreichende Fluchtzeit zu gewährleisten. Bodenbeläge gelten als schwerentflammbar, wenn die Flammen bei einem kritischen Wärmestrom von 5 kW/m2 oder höher verlöschen. Die Brennbarkeit von Matten wird durch BS 1892, Absatz 2.10, definiert. Die Prüfmethode sieht die Beflammung gestapelter Matten vor, wobei die oberste Matte überhängt und von unten beflammt wird. Der Grad der Feuersicherheit richtet sich auch nach der Entflammbarkeit beschädigter Matten. Die Entflammbarkeit der Schaumfüllungen von Gymnastikgruben wird durch die Sicherheitsvorschrift SI 1324 definiert. Die Entflammbarkeit von Polyurethanschaumstoffen wird durch Imprägnierung mit, 15 % Wasser enthaltendem Hydroxycarbonat erniedrigt. Dies gilt auch für schwerentflammbar modifizierten Polyurethanschaumstoff. In Abstellräumen müssen die Matten separat und niedrig gestapelt werden. Außensportanlagen unterliegen dem Fire Safety and Safety of Places of Sport Act 1987 sowie den Empfehlungen des Sports Council.
Sportssurfaces, arenas and equipment
Oberflächen von Sportanlagen, Sportstätten und Sportausrüstung
Paul, K.T. (author)
1993
7 Seiten, 2 Tabellen
Conference paper
English
STADIUMS AND ARENAS - Flooring for stadiums and arenas
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|Arenas normalizadas españolas. Su preparación. ARENAS en el lETcc. 1.ª Parte
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