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Entsorgung verbrauchter Aktivkohlen aus Trinkwasser- und Badewasser-Aufbereitungsanlagen
Einer der Rückstände, die bei der Aufbereitung von Trinkwasser oder bei der Badewasseraufbereitung anfallen können, ist verbrauchte Aktivkohle. Für deren Entsorgung sind Richtlinien der EG bzw. EU sowie Bundesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften einzuhalten. Zugleich gelten je nach Bundesland unterschiedliche Landesgesetze und die Technischen Regeln des DVGW sowie der ATV sollten beachtet werden. Die Reaktivierung von körniger Aktivkohle ist meist ohne Probleme möglich. Zum Einsatz kommen dabei häufig thermische Verfahren. Festgelegte Grenzwerte der Beladung der Aktivkohle mit Schadstoffen sind dabei jedoch zu beachten. Viele Firmen betreiben mehrere Reaktivierungsanlagen ,bei denen die Aktivkohlen getrennt nach den Herkunftsbereichen Trinkwasserversorgung, Abwasserreinigung, Grundwassersanierung, Nahrungsmittelindustrie und Abluftreinigung wieder aufgearbeitet werden. Eine Reaktivierung von Pulverkohle ist nicht möglich. Gemäß der abfallwirtschaftlichen Ziele sollte jedoch eine Verwertung angestrebt werden. Die Verwertbarkeit der pulverkohlenhaltigen Rückstände wird durch die Zusammensetzung des Stoffgemisches bestimmt. Aussichtsreiche Verwertungsmöglichkeiten bieten sich in der Keramikindustrie (Ziegelproduktion, Pflanzgranulat), in der Zementindustrie und bei der Rekultivierung sowie im Landschaftsbau als Abdeckmaterial. Die Entsorgung von Aktivkohlenschlamm aus der Badewasseraufbereitung als Abwasser durch Einleiten in die Sammelkanalisation hat sich bisher als unproblematisch erwiesen. Eine Genehmigung dafür ist jedoch bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Entsorgung verbrauchter Aktivkohlen aus Trinkwasser- und Badewasser-Aufbereitungsanlagen
Einer der Rückstände, die bei der Aufbereitung von Trinkwasser oder bei der Badewasseraufbereitung anfallen können, ist verbrauchte Aktivkohle. Für deren Entsorgung sind Richtlinien der EG bzw. EU sowie Bundesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften einzuhalten. Zugleich gelten je nach Bundesland unterschiedliche Landesgesetze und die Technischen Regeln des DVGW sowie der ATV sollten beachtet werden. Die Reaktivierung von körniger Aktivkohle ist meist ohne Probleme möglich. Zum Einsatz kommen dabei häufig thermische Verfahren. Festgelegte Grenzwerte der Beladung der Aktivkohle mit Schadstoffen sind dabei jedoch zu beachten. Viele Firmen betreiben mehrere Reaktivierungsanlagen ,bei denen die Aktivkohlen getrennt nach den Herkunftsbereichen Trinkwasserversorgung, Abwasserreinigung, Grundwassersanierung, Nahrungsmittelindustrie und Abluftreinigung wieder aufgearbeitet werden. Eine Reaktivierung von Pulverkohle ist nicht möglich. Gemäß der abfallwirtschaftlichen Ziele sollte jedoch eine Verwertung angestrebt werden. Die Verwertbarkeit der pulverkohlenhaltigen Rückstände wird durch die Zusammensetzung des Stoffgemisches bestimmt. Aussichtsreiche Verwertungsmöglichkeiten bieten sich in der Keramikindustrie (Ziegelproduktion, Pflanzgranulat), in der Zementindustrie und bei der Rekultivierung sowie im Landschaftsbau als Abdeckmaterial. Die Entsorgung von Aktivkohlenschlamm aus der Badewasseraufbereitung als Abwasser durch Einleiten in die Sammelkanalisation hat sich bisher als unproblematisch erwiesen. Eine Genehmigung dafür ist jedoch bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Entsorgung verbrauchter Aktivkohlen aus Trinkwasser- und Badewasser-Aufbereitungsanlagen
Wichmann, K. (author) / Scherer, E. (author)
bbr, Wasser und Rohrbau ; 46 ; 16-20
1995
5 Seiten, 1 Bild, 5 Tabellen, 5 Quellen
Article (Journal)
German
Entsorgung verbrauchter Aktivkohlen aus Trinkwasser- und Badewasser-Aufbereitungsanlagen
Online Contents | 1995
|Badewasser-Aufbereitungsanlage Geneve-Plage
Tema Archive | 1974
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