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Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das ab 07.10.1996 Gültigkeit erlangt, wird der Begriff Abfall in Einklang mit internationalem und europäischem Recht als Produkt mit konkretem Verwendungszweck und Abfall definiert. Abfälle differenziert man wieder in solche, die verwertbar sind, und andere, die beseitigt werden müssen. Grundsätzlich ist der Abfallerzeuger bzw. -besitzer entsorgungspflichtig, wobei der Abfall sog. Entsorgungs-Fachbetrieben zu übergeben ist. In Absprache mit dem Bundesminister für Umwelt (BMU) entwickeln die am Stoffkreislauf beteiligten Verbände und Industrien derzeit eine Organisationsform, die Verwertung und Beseitigung der einzelnen Stoffströme sicherstellen soll. In der Bauwirtschaft wird eine Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau (KWTB) gegründet, die sich mit Nachdruck für umweltfreundliche Entsorgung einsetzen wird. Ihr werden alle Verbände und Organisationen der bau- und rückbauausführenden und baustoffproduzierenden Wirtschaft sowie Einrichtung für Recycling und Entsorgung angehören. Es ist ein konsequentes Qualitäts- und Umweltmanagement geplant sowie ein laufendes Öko-Audit. Weitere Regelungen sind vom Umwelt- und Bauministerium einzufordern. Das betrifft vor allem einschlägige Normen und die Gleichstellung von Primär- und Recycling-Baustoffen, sofern letztere den Umwelt- und Qualitätsanforderungen genügen. Für Recycling-Fachbetriebe, die qualitativ innovativ und marktbezogen arbeiten, bietet sich eine gesicherte Zukunft mit angemessenen Renditen. Es muß Marktführerschaft angestrebt werden.
Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das ab 07.10.1996 Gültigkeit erlangt, wird der Begriff Abfall in Einklang mit internationalem und europäischem Recht als Produkt mit konkretem Verwendungszweck und Abfall definiert. Abfälle differenziert man wieder in solche, die verwertbar sind, und andere, die beseitigt werden müssen. Grundsätzlich ist der Abfallerzeuger bzw. -besitzer entsorgungspflichtig, wobei der Abfall sog. Entsorgungs-Fachbetrieben zu übergeben ist. In Absprache mit dem Bundesminister für Umwelt (BMU) entwickeln die am Stoffkreislauf beteiligten Verbände und Industrien derzeit eine Organisationsform, die Verwertung und Beseitigung der einzelnen Stoffströme sicherstellen soll. In der Bauwirtschaft wird eine Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau (KWTB) gegründet, die sich mit Nachdruck für umweltfreundliche Entsorgung einsetzen wird. Ihr werden alle Verbände und Organisationen der bau- und rückbauausführenden und baustoffproduzierenden Wirtschaft sowie Einrichtung für Recycling und Entsorgung angehören. Es ist ein konsequentes Qualitäts- und Umweltmanagement geplant sowie ein laufendes Öko-Audit. Weitere Regelungen sind vom Umwelt- und Bauministerium einzufordern. Das betrifft vor allem einschlägige Normen und die Gleichstellung von Primär- und Recycling-Baustoffen, sofern letztere den Umwelt- und Qualitätsanforderungen genügen. Für Recycling-Fachbetriebe, die qualitativ innovativ und marktbezogen arbeiten, bietet sich eine gesicherte Zukunft mit angemessenen Renditen. Es muß Marktführerschaft angestrebt werden.
Kreislaufwirtschaft im Bauwesen
Kohler, G. (author)
Steinbruch und Sandgrube ; 88 ; 21-25
1995
5 Seiten, 7 Bilder
Article (Journal)
German
Kreislaufwirtschaft im Bauwesen
TIBKAT | 1998
|Kreislaufwirtschaft im Bauwesen
UB Braunschweig | 1998
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Online Contents | 1995
Fertigteil 2.0: Kreislaufwirtschaft im Bauwesen
Detail | 2022
Fibel zum ökologischen Bauen : Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz im Bauwesen
UB Braunschweig | 2000
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