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Neuentwicklungen beim Mauerwerksbau mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)
Aufgabe des Beitrages ist es, über Neu‐ und Weiterentwicklungen im Mauerwerksbau zu berichten, deren Verwendbarkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) nachgewiesen ist. Eine abZ kann für nicht geregelte Bauprodukte oder nicht geregelte Bauarten erteilt werden.
Der Zulassungsgrund kann sich dabei aus folgenden Bereichen ergeben: Mauersteine, Mauermörtel, Mauerwerksbauart, Anwendungsbereich der Bauart. Art und Umfang der Untersuchungen, aber auch der daraus folgenden Zulassung richten sich nach Art und Umfang der wesentlichen Abweichungen von den technischen Regeln.
Mit dem Wechsel der Bemessung im Mauerwerksbau auf den Eurocode 6 wird auch eine Umstellung der bauaufsichtlichen Zulassungen erforderlich. Für die Übergangszeit hat das DIBt in seinem Newsletter 1/2013 Übergangsregeln zur Anwendbarkeit des Eurocodes 6 bei der Bemessung von Mauerwerk mit abZ veröffentlicht, die im Beitrag kurz aufgeführt werden.
Für die im Beitrag behandelten 22 Neuzulassungen wurden die wesentlichen Zulassungsinhalte zusammengestellt und mit Bilder der Hersteller zum Zulassungsgegenstand und zur Anwendung ergänzt (soweit vorhanden).
Neuentwicklungen beim Mauerwerksbau mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)
Aufgabe des Beitrages ist es, über Neu‐ und Weiterentwicklungen im Mauerwerksbau zu berichten, deren Verwendbarkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) nachgewiesen ist. Eine abZ kann für nicht geregelte Bauprodukte oder nicht geregelte Bauarten erteilt werden.
Der Zulassungsgrund kann sich dabei aus folgenden Bereichen ergeben: Mauersteine, Mauermörtel, Mauerwerksbauart, Anwendungsbereich der Bauart. Art und Umfang der Untersuchungen, aber auch der daraus folgenden Zulassung richten sich nach Art und Umfang der wesentlichen Abweichungen von den technischen Regeln.
Mit dem Wechsel der Bemessung im Mauerwerksbau auf den Eurocode 6 wird auch eine Umstellung der bauaufsichtlichen Zulassungen erforderlich. Für die Übergangszeit hat das DIBt in seinem Newsletter 1/2013 Übergangsregeln zur Anwendbarkeit des Eurocodes 6 bei der Bemessung von Mauerwerk mit abZ veröffentlicht, die im Beitrag kurz aufgeführt werden.
Für die im Beitrag behandelten 22 Neuzulassungen wurden die wesentlichen Zulassungsinhalte zusammengestellt und mit Bilder der Hersteller zum Zulassungsgegenstand und zur Anwendung ergänzt (soweit vorhanden).
Neuentwicklungen beim Mauerwerksbau mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)
Jäger, Wolfram (editor) / Dresden (editor) / Jäger, Wolfram (author) / Dresden (author) / Hirsch, Roland (author)
Mauerwerk Kalender 2014 ; 35-67
2014-03-31
33 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German