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Technische Baubestimmungen, Normen, Bauregellisten und Zulassungen im Stahlbau
Dieses Kapitel beschreibt technische Baubestimmungen, Normen und Richtlinien, Bauregellisten und Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) im Stahlbau. Die Muster‐Liste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des MBO erfolgt. Technische Baubestimmungen sind allgemein verbindlich, da sie nach MBO beachtet werden müssen. Es werden nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind. Anlagen, in denen die Verwendung von Bauprodukten (Anwendungsregelungen) nach harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie geregelt ist, sind durch den Buchstaben E kenntlich gemacht. Generell gilt, dass nur solche Werkstoffe ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Zustimmung im Einzelfall verwendet werden dürfen, die in den bauaufsichtlich eingeführten Regelwerken genannt sind. Diese Regelwerke sind in der Liste der technischen Baubestimmungen, damit werden die früher üblichen Einführungserlasse ersetzt zusammengestellt.
Technische Baubestimmungen, Normen, Bauregellisten und Zulassungen im Stahlbau
Dieses Kapitel beschreibt technische Baubestimmungen, Normen und Richtlinien, Bauregellisten und Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) im Stahlbau. Die Muster‐Liste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des MBO erfolgt. Technische Baubestimmungen sind allgemein verbindlich, da sie nach MBO beachtet werden müssen. Es werden nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind. Anlagen, in denen die Verwendung von Bauprodukten (Anwendungsregelungen) nach harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie geregelt ist, sind durch den Buchstaben E kenntlich gemacht. Generell gilt, dass nur solche Werkstoffe ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Zustimmung im Einzelfall verwendet werden dürfen, die in den bauaufsichtlich eingeführten Regelwerken genannt sind. Diese Regelwerke sind in der Liste der technischen Baubestimmungen, damit werden die früher üblichen Einführungserlasse ersetzt zusammengestellt.
Technische Baubestimmungen, Normen, Bauregellisten und Zulassungen im Stahlbau
Kuhlmann, Ulrike (editor) / Kathage, Karsten (author) / Ortmann, Christoph (author)
Stahlbau Kalender 2015 ; 125-207
2015-04-15
83 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German