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Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Mauerwerksbau (Stand 31.7.2017)
Dieses Kapitel beschreibt das Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Mauerwerksbau. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, so auch dieim Bereich des Mauerwerkbaus, werden mit Gültigkeitfür alle Länder der Bundesrepublik Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin erteilt. Sie stellen eine Beurteilung der Verwendbarkeitdes Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar, wenn dieser noch nicht die CE‐Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung hat und auch nicht durch deutsche Normen oder Vorschriften geregelt ist. Ausgangspunkt für das Verwaltungsverfahren ist der Antrag beim DIBt. Dieses schaltet gegebenenfalls den für Mauerwerksprodukte zuständigen Sachverständigenausschuss „Wandbauelemente” des DIBt ein und legt falls erforderlich ein Prüfprogramm sowie erforderliche Nachweise fest. Das Ende des Prozesses bildet die Erteilung des Zulassungsbescheides. Mit der Umstellung der Bemessung im Mauerwerksbau auf den Eurocode 6 ist auch eine Überarbeitung der gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen erforderlich geworden. Mittlerweile ermöglichen die meisten Zulassungen vor, die eine Bemessung sowohl nach DIN 1053‐1 als auch.
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Mauerwerksbau (Stand 31.7.2017)
Dieses Kapitel beschreibt das Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Mauerwerksbau. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, so auch dieim Bereich des Mauerwerkbaus, werden mit Gültigkeitfür alle Länder der Bundesrepublik Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin erteilt. Sie stellen eine Beurteilung der Verwendbarkeitdes Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar, wenn dieser noch nicht die CE‐Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung hat und auch nicht durch deutsche Normen oder Vorschriften geregelt ist. Ausgangspunkt für das Verwaltungsverfahren ist der Antrag beim DIBt. Dieses schaltet gegebenenfalls den für Mauerwerksprodukte zuständigen Sachverständigenausschuss „Wandbauelemente” des DIBt ein und legt falls erforderlich ein Prüfprogramm sowie erforderliche Nachweise fest. Das Ende des Prozesses bildet die Erteilung des Zulassungsbescheides. Mit der Umstellung der Bemessung im Mauerwerksbau auf den Eurocode 6 ist auch eine Überarbeitung der gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen erforderlich geworden. Mittlerweile ermöglichen die meisten Zulassungen vor, die eine Bemessung sowohl nach DIN 1053‐1 als auch.
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Mauerwerksbau (Stand 31.7.2017)
Jäger, Wolfram (editor) / Jäger, Wolfram (author) / Hirsch, Roland (author)
Mauerwerk Kalender 2018 ; 391-526
2018-03-29
136 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German