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GRENZZUSTAND DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
Dieses Kapitel beschreibt den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit von unbewehrtem Mauerwerk. Ein Tragwerk aus Mauerwerk ist so zu bemessen und zu planen, dass der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit nicht überschritten wird. Verformungen, die ungünstige Auswirkungen auf Teile, Oberflächen (inklusive aufgebrachter Baustoffe) oder technische Ausstattungen haben oder die die Wasserdichtigkeit beeinträchtigen können, sind nachzuweisen. Die Gebrauchstauglichkeit von Mauerwerksbauteilen darf nicht durch das Tragverhalten anderer Tragwerksteile, wie von Decken oder Wänden infolge von Durchbiegungen, in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden. Um Überbeanspruchungen oder Schäden zu vermeiden, sind beim Zusammenwirken von Bauteilen deren unterschiedliche Eigenschaften zu berücksichtigen. Bei unbewehrtem Mauerwerk ist der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit für Risse und Verformungen nicht zusätzlich nachzuweisen, wenn der Grenzzustand der Tragfähigkeit erfüllt ist. Die Verformungen von Mauerwerkswänden, die durch Wind auf Plattenbiegung oder durch außergewöhnliche Personenlasten beziehungsweise durch außergewöhnlichen Anprall seitlich beansprucht werden, dürfen die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Eine horizontal auf Plattenbiegung beanspruchte Wand, die den Grenzzustand der Tragfähigkeit erfüllt, darf als nachgewiesen betrachtet werden, wenn deren Maße begrenzt sind.
GRENZZUSTAND DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
Dieses Kapitel beschreibt den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit von unbewehrtem Mauerwerk. Ein Tragwerk aus Mauerwerk ist so zu bemessen und zu planen, dass der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit nicht überschritten wird. Verformungen, die ungünstige Auswirkungen auf Teile, Oberflächen (inklusive aufgebrachter Baustoffe) oder technische Ausstattungen haben oder die die Wasserdichtigkeit beeinträchtigen können, sind nachzuweisen. Die Gebrauchstauglichkeit von Mauerwerksbauteilen darf nicht durch das Tragverhalten anderer Tragwerksteile, wie von Decken oder Wänden infolge von Durchbiegungen, in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden. Um Überbeanspruchungen oder Schäden zu vermeiden, sind beim Zusammenwirken von Bauteilen deren unterschiedliche Eigenschaften zu berücksichtigen. Bei unbewehrtem Mauerwerk ist der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit für Risse und Verformungen nicht zusätzlich nachzuweisen, wenn der Grenzzustand der Tragfähigkeit erfüllt ist. Die Verformungen von Mauerwerkswänden, die durch Wind auf Plattenbiegung oder durch außergewöhnliche Personenlasten beziehungsweise durch außergewöhnlichen Anprall seitlich beansprucht werden, dürfen die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Eine horizontal auf Plattenbiegung beanspruchte Wand, die den Grenzzustand der Tragfähigkeit erfüllt, darf als nachgewiesen betrachtet werden, wenn deren Maße begrenzt sind.
GRENZZUSTAND DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
Graubner, C.‐A. (editor) / Brehm, E. (editor) / Förster, V. (editor) / Ostendorf, D. (editor) / Purkert, B. (editor) / Schermer, D. (editor) / Schmidt, U. (editor) / Scheller, E. (editor)
2020-04-27
3 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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