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Rechtliche Grundlagen
Dieses Kapitel beschreibt die für Projekte der oberflächennahen Geothermie relevanten rechtlichen Grundlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede beim rechtlichen Vollzug bezogen auf Projekte der oberflächennahen Geothermie geben kann. Sowohl das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als auch die entsprechenden Ländergesetze wurden bereits an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird erstmalig eine bundeseinheitliche Vollregelung des Wasserrechts geschaffen. Die rechtliche Basis der Umweltverträglichkeitsprüfung bildet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Neben den bergrechtlichen Regelungen ist das Lagerstättengesetz zu beachten. Bei der Errichtung und beim Betrieb von geothermischen Anlagen können naturschutz‐ und landschaftsrechtliche Belange betrachtet werden. In diesen Fällen müssen bei der Planung und der Ausführung von Geothermieanlagen die Regelungen des Naturschutz‐ und Landschaftsrechts berücksichtigt werden. Die geothermische Nutzung des Untergrunds kann unter Umständen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichten.
Rechtliche Grundlagen
Dieses Kapitel beschreibt die für Projekte der oberflächennahen Geothermie relevanten rechtlichen Grundlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede beim rechtlichen Vollzug bezogen auf Projekte der oberflächennahen Geothermie geben kann. Sowohl das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als auch die entsprechenden Ländergesetze wurden bereits an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird erstmalig eine bundeseinheitliche Vollregelung des Wasserrechts geschaffen. Die rechtliche Basis der Umweltverträglichkeitsprüfung bildet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Neben den bergrechtlichen Regelungen ist das Lagerstättengesetz zu beachten. Bei der Errichtung und beim Betrieb von geothermischen Anlagen können naturschutz‐ und landschaftsrechtliche Belange betrachtet werden. In diesen Fällen müssen bei der Planung und der Ausführung von Geothermieanlagen die Regelungen des Naturschutz‐ und Landschaftsrechts berücksichtigt werden. Die geothermische Nutzung des Untergrunds kann unter Umständen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichten.
Rechtliche Grundlagen
2015-02-23
12 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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