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Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen
Wenn in diesem Beitrag die Frage der „Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen“ behandelt wird, so muss dies thematisch insoweit präzisiert werden, als es um Haftungsfragen während des Produktionsprozesses gehen soll. Nach Klärung der Begriffe lässt sich die Frage der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen am besten anhand der Lösung eines konkreten Beispielsfalls erläutern. Vorstehend wurde sowohl bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als auch bei der zivilrechtlichen Haftung mehrfach darauf hingewiesen, dass die positive Annahme einer Strafbarkeit bzw. zivilrechtlichen Schadenersatzverpflichtung von zahlreichen Umständen des Einzelfalls anhängt. Anhand der erwähnten Anspruchsgrundlagen wurde aufgezeigt, dass jede Tatbestandsvoraussetzung sorgfältig durchgeprüft werden muss und das Ergebnis vom individuellen Lebenssachverhalt abhängt. Ausgehend von einem geschilderten Beispielsfall wurde eine Mängelbeseitigungshaftung des Stahlbauunternehmens gegenüber der Maschinenbaufirma bejaht, d.h, nach der Abnahme der Bauleistung müssen alle innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel an der Halle beseitigt werden, die versteckt bereits bei der Abnahme vorhanden waren.
Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen
Wenn in diesem Beitrag die Frage der „Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen“ behandelt wird, so muss dies thematisch insoweit präzisiert werden, als es um Haftungsfragen während des Produktionsprozesses gehen soll. Nach Klärung der Begriffe lässt sich die Frage der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen am besten anhand der Lösung eines konkreten Beispielsfalls erläutern. Vorstehend wurde sowohl bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als auch bei der zivilrechtlichen Haftung mehrfach darauf hingewiesen, dass die positive Annahme einer Strafbarkeit bzw. zivilrechtlichen Schadenersatzverpflichtung von zahlreichen Umständen des Einzelfalls anhängt. Anhand der erwähnten Anspruchsgrundlagen wurde aufgezeigt, dass jede Tatbestandsvoraussetzung sorgfältig durchgeprüft werden muss und das Ergebnis vom individuellen Lebenssachverhalt abhängt. Ausgehend von einem geschilderten Beispielsfall wurde eine Mängelbeseitigungshaftung des Stahlbauunternehmens gegenüber der Maschinenbaufirma bejaht, d.h, nach der Abnahme der Bauleistung müssen alle innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel an der Halle beseitigt werden, die versteckt bereits bei der Abnahme vorhanden waren.
Haftung für Schäden an Stahlkonstruktionen
Kuhlmann, Ulrike (editor) / Güntzer, RA Karl Heinz (author)
Stahlbau Kalender 2008 ; 1019-1037
2008-04-19
19 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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