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Brandschutz bei hölzernen Bauteilen nach den nationalen Regeln / Brandschutzkonzepte bei hölzernen Bauwerken
Neue ökologische und ökonomische Zielsetzungen und Nutzungsbedürfnisse haben in den letzten 15 Jahren dazu geführt, dass der Baustoff Holz bzw. der Holzbau wieder mehr an Bedeutung gewinnt, auch im mehrgeschossigen und verdichteten Wohnungsbau.
Mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) im Jahr 2002 und Einführung der Muster‐Holzbaurichtlinie im Jahr 2004 eröffnete sich dem Holzbau mit Einführung einer neuen Gebäudeklasse 4 ein Markt für mehrgeschossige Gebäude bis 13 m Höhe. Zuvor war der Holzbau auf Gebäude geringer Höhe bis 7 m beschränkt.
Die Bedenken der Bauaufsicht und der Feuerwehr gegenüber dieser Bauweise konnten mithilfe von theoretischen und experimentellen Grundlagenuntersuchungen weitgehend ausgeräumt werden. Wenn die konstruktiven Anforderungen der Muster‐Holzbaurichtlinie erfüllt werden, können die mit der Brandschutzbekleidung eingekapselten Holzkonstruktionen für einen Zeitraum von mindestens 60 Minuten als gleichwertig zu Mauerwerks‐ oder Stahlbetonbauteilen betrachtet werden, da sich die Holztragglieder während dieser Zeitspanne nicht am Brand beteiligen.
Brandschutz bei hölzernen Bauteilen nach den nationalen Regeln / Brandschutzkonzepte bei hölzernen Bauwerken
Neue ökologische und ökonomische Zielsetzungen und Nutzungsbedürfnisse haben in den letzten 15 Jahren dazu geführt, dass der Baustoff Holz bzw. der Holzbau wieder mehr an Bedeutung gewinnt, auch im mehrgeschossigen und verdichteten Wohnungsbau.
Mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) im Jahr 2002 und Einführung der Muster‐Holzbaurichtlinie im Jahr 2004 eröffnete sich dem Holzbau mit Einführung einer neuen Gebäudeklasse 4 ein Markt für mehrgeschossige Gebäude bis 13 m Höhe. Zuvor war der Holzbau auf Gebäude geringer Höhe bis 7 m beschränkt.
Die Bedenken der Bauaufsicht und der Feuerwehr gegenüber dieser Bauweise konnten mithilfe von theoretischen und experimentellen Grundlagenuntersuchungen weitgehend ausgeräumt werden. Wenn die konstruktiven Anforderungen der Muster‐Holzbaurichtlinie erfüllt werden, können die mit der Brandschutzbekleidung eingekapselten Holzkonstruktionen für einen Zeitraum von mindestens 60 Minuten als gleichwertig zu Mauerwerks‐ oder Stahlbetonbauteilen betrachtet werden, da sich die Holztragglieder während dieser Zeitspanne nicht am Brand beteiligen.
Brandschutz bei hölzernen Bauteilen nach den nationalen Regeln / Brandschutzkonzepte bei hölzernen Bauwerken
Fouad, Nabil A. (editor) / Dehne, Michael (author) / Kruse, Dirk (author) / Kampmeier, Björn (author)
Bauphysik Kalender 2016 ; 375-398
2016-04-05
24 pages
Article/Chapter (Book)
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