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AUSFÜHRUNG
Dieses Kapitel beschreibt die Ausführung von Mauerwerk in einem Gebäude. Die Ausführung von Mauerwerk in einem Gebäude darf den Feuerwiderstand des Bauwerks nicht reduzieren. Decken und Dächer müssen Wände horizontal aussteifen, falls die Aussteifung nicht durch andere Maßnahmen, zum Beispiel Pfeiler oder spezielle Anker, gewährleistet wird. Fugen, einschließlich Bewegungsfugen, in Wänden oder zwischen Wänden und anderen raumabschließenden Bauteilen müssen so bemessen und ausgeführt werden, dass der Feuerwiderstand der Wände nicht negativ beeinflusst wird. Anschlüsse zwischen nichttragenden Wänden sollten nach DIN EN 1996‐2 oder nach anderen geeigneten Ausführungsdetails umgesetzt werden. Anschlüsse zwischen tragenden Wänden sollten nach DIN EN 1996‐1‐1 oder nach anderen geeigneten Ausführungsdetails umgesetzt werden. Kabelbündel und Rohre aus brennbaren Materialien oder einzelne Kabel in Durchführungen, die nicht mit Mörtel verschlossen sind, dürfen durch Wände durchgeführt werden, wenn entweder die Brauchbarkeit der Abschottung durch Prüfung nach DIN EN 1366‐3 nachgewiesen wurde oder Empfehlungen auf der Grundlage von ausreichender Erfahrung in der Anwendung befolgt werden.
AUSFÜHRUNG
Dieses Kapitel beschreibt die Ausführung von Mauerwerk in einem Gebäude. Die Ausführung von Mauerwerk in einem Gebäude darf den Feuerwiderstand des Bauwerks nicht reduzieren. Decken und Dächer müssen Wände horizontal aussteifen, falls die Aussteifung nicht durch andere Maßnahmen, zum Beispiel Pfeiler oder spezielle Anker, gewährleistet wird. Fugen, einschließlich Bewegungsfugen, in Wänden oder zwischen Wänden und anderen raumabschließenden Bauteilen müssen so bemessen und ausgeführt werden, dass der Feuerwiderstand der Wände nicht negativ beeinflusst wird. Anschlüsse zwischen nichttragenden Wänden sollten nach DIN EN 1996‐2 oder nach anderen geeigneten Ausführungsdetails umgesetzt werden. Anschlüsse zwischen tragenden Wänden sollten nach DIN EN 1996‐1‐1 oder nach anderen geeigneten Ausführungsdetails umgesetzt werden. Kabelbündel und Rohre aus brennbaren Materialien oder einzelne Kabel in Durchführungen, die nicht mit Mörtel verschlossen sind, dürfen durch Wände durchgeführt werden, wenn entweder die Brauchbarkeit der Abschottung durch Prüfung nach DIN EN 1366‐3 nachgewiesen wurde oder Empfehlungen auf der Grundlage von ausreichender Erfahrung in der Anwendung befolgt werden.
AUSFÜHRUNG
Graubner, C.‐A. (editor) / Brehm, E. (editor) / Förster, V. (editor) / Ostendorf, D. (editor) / Purkert, B. (editor) / Schermer, D. (editor) / Schmidt, U. (editor) / Scheller, E. (editor)
2020-04-27
2 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Anschlüsse , Mauerwerksausführung , Wände , Fugen , Mörtel , Gebäude , Feuerwiderstand , Kabel , Rohre
Wiley | 2013
|Wiley | 2008
|Wiley | 2020
|TIBKAT | 2017
|Wiley | 2020
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