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Europäische Regeln für Bauprodukte und Umsetzung in Deutschland – das neue bauaufsichtliche Konzept
Mit der Umstellung auf das neue bauaufsichtliche Konzept wird sich die Bauaufsicht dort zurückziehen, wo nationale Anforderungen an Bauwerke nicht über die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten, die nach harmonisierten europäischen Spezifikationen hergestellt werden, abgedeckt sind. Die Bauregelliste B, die diese Lücke bislang geschlossen hat, wird es nicht mehr geben und infolgedessen wird die dort gestellte Forderung nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis entfallen.
Damit erübrigt sich nicht nur die Verpflichtung, ein bestimmtes Prüfverfahren konkret anzuwenden, sondern auch die Verpflichtung, den Nachweis auf Übereinstimmung des Bauprodukts mit den Vorgaben des (nationalen) Regelwerks zu erbringen. Diese Lücke, nämlich der Nachweis, dass das Bauprodukt neben den Leistungsmerkmalen nach der harmonisierten Spezifikation die zusätzlichen nationalen Anforderungen ebenfalls erfüllt, muss vom Hersteller plausibel geschlossen werden, damit Bauaufsicht und ausführende Bauwirtschaft weiterhin Vertrauen in die Qualität des Bauprodukts haben.
Die Bauaufsicht beabsichtigt bestimmte Standards für die Qualität dieses „Ergänzenden Nachweises“ bei zusätzlichen Bauwerksanforderungen – soweit diese vom Bauprodukt erfüllt werden sollen – festzulegen oder, falls erforderlich, die Verwendung des Produkts einzuschränken.
Der Bauherr bzw. das in seinem Auftrag tätige Unternehmen entscheidet mit der detaillierten Ausschreibung letztlich selbst über die Qualität des für die Verwendung vorgesehenen Bauprodukts. Mit dem erstmaligen Inkrafttreten einer harmonisierten Produktnorm reicht es nicht mehr aus, im Ausschreibungstext Bauprodukt und ggf. betroffene (nationale) Norm zu benennen. Vielmehr müssen die geforderten Leistungsmerkmale des Produkts, also auch die ergänzten, konkret aufgelistet werden.
Europäische Regeln für Bauprodukte und Umsetzung in Deutschland – das neue bauaufsichtliche Konzept
Mit der Umstellung auf das neue bauaufsichtliche Konzept wird sich die Bauaufsicht dort zurückziehen, wo nationale Anforderungen an Bauwerke nicht über die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten, die nach harmonisierten europäischen Spezifikationen hergestellt werden, abgedeckt sind. Die Bauregelliste B, die diese Lücke bislang geschlossen hat, wird es nicht mehr geben und infolgedessen wird die dort gestellte Forderung nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis entfallen.
Damit erübrigt sich nicht nur die Verpflichtung, ein bestimmtes Prüfverfahren konkret anzuwenden, sondern auch die Verpflichtung, den Nachweis auf Übereinstimmung des Bauprodukts mit den Vorgaben des (nationalen) Regelwerks zu erbringen. Diese Lücke, nämlich der Nachweis, dass das Bauprodukt neben den Leistungsmerkmalen nach der harmonisierten Spezifikation die zusätzlichen nationalen Anforderungen ebenfalls erfüllt, muss vom Hersteller plausibel geschlossen werden, damit Bauaufsicht und ausführende Bauwirtschaft weiterhin Vertrauen in die Qualität des Bauprodukts haben.
Die Bauaufsicht beabsichtigt bestimmte Standards für die Qualität dieses „Ergänzenden Nachweises“ bei zusätzlichen Bauwerksanforderungen – soweit diese vom Bauprodukt erfüllt werden sollen – festzulegen oder, falls erforderlich, die Verwendung des Produkts einzuschränken.
Der Bauherr bzw. das in seinem Auftrag tätige Unternehmen entscheidet mit der detaillierten Ausschreibung letztlich selbst über die Qualität des für die Verwendung vorgesehenen Bauprodukts. Mit dem erstmaligen Inkrafttreten einer harmonisierten Produktnorm reicht es nicht mehr aus, im Ausschreibungstext Bauprodukt und ggf. betroffene (nationale) Norm zu benennen. Vielmehr müssen die geforderten Leistungsmerkmale des Produkts, also auch die ergänzten, konkret aufgelistet werden.
Europäische Regeln für Bauprodukte und Umsetzung in Deutschland – das neue bauaufsichtliche Konzept
Kuhlmann, Ulrike (editor) / Scheuermann, Gerhard (author) / Thielecke, Susanna (author)
STAHLBAU KALENDER 2017 ; 185-202
2017-04-10
18 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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