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Injektionsstoffe im Tunnelausbruchmaterial – Abfall oder Ersatzbaustoff?
Der Beitrag untersucht die Möglichkeit, Ausbruchmaterial mit systembedingten Beimischungen als Ersatzbaustoff, unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke und Vorschriften im Bereich der Deponierung bzw. Entsorgung, zu verwenden. Neben den konventionellen Injektionen mit bentonit‐ und zementhaltigen Suspensionen, die immer längere Abbindezeiten benötigen und bei der Entsorgung mit Sulfatwerten im Eluat einstufungsrelevant sind, bieten sich schnell abbindende Mehrkomponentenharze zum Verfüllen oder Verfestigen an, z.B. schnell reagierende, hoch aufschäumende Silikatharze, Polyurethanharze zum Stoppen von Wassereinbrüchen oder gummi‐elastische Dreikomponenten‐Acrylatgele. In der Diskussion stehen jedoch derzeit die mit Schäumen oder Harzen beaufschlagten Tunnelausbruchmassen, die nach Systals „systembedingte Beimengungen“ als besondere Leistungen zu vergüten sind. Dieser Beitrag behandelt die Frage, wie man bodenschutzrechtlich und abfallrechtlich mit dem mit organischer Substanz behafteten Ausbruch umgeht. Auf Basis von Ergebnissen von Laboruntersuchungen stellt sich die Frage, ob Tunnelausbruch mit wenigen Prozenten organischen, systembedingten Beimengungen, nicht einen hervorragenden Ersatzbaustoff im Sinne der im Entwurf vorliegenden Ersatzbaustoffverordnung hergeben.
Injektionsstoffe im Tunnelausbruchmaterial – Abfall oder Ersatzbaustoff?
Der Beitrag untersucht die Möglichkeit, Ausbruchmaterial mit systembedingten Beimischungen als Ersatzbaustoff, unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke und Vorschriften im Bereich der Deponierung bzw. Entsorgung, zu verwenden. Neben den konventionellen Injektionen mit bentonit‐ und zementhaltigen Suspensionen, die immer längere Abbindezeiten benötigen und bei der Entsorgung mit Sulfatwerten im Eluat einstufungsrelevant sind, bieten sich schnell abbindende Mehrkomponentenharze zum Verfüllen oder Verfestigen an, z.B. schnell reagierende, hoch aufschäumende Silikatharze, Polyurethanharze zum Stoppen von Wassereinbrüchen oder gummi‐elastische Dreikomponenten‐Acrylatgele. In der Diskussion stehen jedoch derzeit die mit Schäumen oder Harzen beaufschlagten Tunnelausbruchmassen, die nach Systals „systembedingte Beimengungen“ als besondere Leistungen zu vergüten sind. Dieser Beitrag behandelt die Frage, wie man bodenschutzrechtlich und abfallrechtlich mit dem mit organischer Substanz behafteten Ausbruch umgeht. Auf Basis von Ergebnissen von Laboruntersuchungen stellt sich die Frage, ob Tunnelausbruch mit wenigen Prozenten organischen, systembedingten Beimengungen, nicht einen hervorragenden Ersatzbaustoff im Sinne der im Entwurf vorliegenden Ersatzbaustoffverordnung hergeben.
Injektionsstoffe im Tunnelausbruchmaterial – Abfall oder Ersatzbaustoff?
Laackmann, K. (Federführung) (author) / Balthaus, H. (author) / Breidenstein, M. (author) / Camós‐Andreu, C. (author) / Franz, S. (author) / Friebel, W.‐D. (author) / Hettler, A. (author) / Maidl, B. (author) / Meissner, M. (author) / Schwaiger, S. (author)
Taschenbuch für den Tunnelbau 2022 ; 203-216
2022-02-23
14 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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