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Ein Portalkran (1) zum Transportieren von Gleisjochen oder Weichenjochen (2) ist mit einem – in einer Kranlängsrichtung (4) verlaufenden – Jochträger (3) ausgestattet, der an den Trägerenden (5, 6) jeweils mit Strassen- und gleisverfahrbaren Fahrwerken (7) verbunden ist und zwischen den Trägerenden höhenverstellbare Hebeeinrichtungen zum Ergreifen von Gleisjochen oder Weichenjochen (14) aufweist. Der Jochträger (3) ist durch Antriebe (13) in der Kranlängsrichtung (4) verlängerbar ausgebildet.
Ein Portalkran (1) zum Transportieren von Gleisjochen oder Weichenjochen (2) ist mit einem – in einer Kranlängsrichtung (4) verlaufenden – Jochträger (3) ausgestattet, der an den Trägerenden (5, 6) jeweils mit Strassen- und gleisverfahrbaren Fahrwerken (7) verbunden ist und zwischen den Trägerenden höhenverstellbare Hebeeinrichtungen zum Ergreifen von Gleisjochen oder Weichenjochen (14) aufweist. Der Jochträger (3) ist durch Antriebe (13) in der Kranlängsrichtung (4) verlängerbar ausgebildet.
KRAN, INSBESONDERE BRÜCKENKRAN ODER PORTALKRAN, MIT MINDESTENS EINEM KRANTRÄGER
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