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Anlage 12 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Die Grundleistungen in den unterschiedlichen Leistungsbildern sind teilweise textlich (und somit auch baufachtechnisch) einheitlich formuliert. Soweit das bei verschiedenen Grundleistungen der Fall ist, wird auf die entsprechenden Kurzkommentare zum Leistungsbild Gebäude Bezug genommen.
Anlage 12 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Die Grundleistungen in den unterschiedlichen Leistungsbildern sind teilweise textlich (und somit auch baufachtechnisch) einheitlich formuliert. Soweit das bei verschiedenen Grundleistungen der Fall ist, wird auf die entsprechenden Kurzkommentare zum Leistungsbild Gebäude Bezug genommen.
Anlage 12 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Siemon, Klaus D. (Autor:in) / Averhaus, Ralf (Autor:in)
Die HOAI 2021 verstehen und richtig anwenden ; Kapitel: 71 ; 391-406
06.10.2023
16 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
Anlage 3 zu § 19 Absatz 2 Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
Springer Verlag | 2023
|Anlage 6 zu § 25 Absatz 2 Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
Springer Verlag | 2023
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