Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
§ 44 Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken
§ 44 regelt die Honorierung von Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken. Die Vorschrift wurde mit der HOAI 2021 angepasst. Absatz 1 wurde geändert und Absatz 7 aufgehoben. In Absatz 6 hat die Textform die Schriftform ersetzt, um die Vorschrift an § 7 Absatz 1 Satz 1 anzugleichen.
§ 44 Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken
§ 44 regelt die Honorierung von Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken. Die Vorschrift wurde mit der HOAI 2021 angepasst. Absatz 1 wurde geändert und Absatz 7 aufgehoben. In Absatz 6 hat die Textform die Schriftform ersetzt, um die Vorschrift an § 7 Absatz 1 Satz 1 anzugleichen.
§ 44 Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken
Siemon, Klaus D. (Autor:in) / Averhaus, Ralf (Autor:in)
Die HOAI 2021 verstehen und richtig anwenden ; Kapitel: 45 ; 227-231
06.10.2023
5 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
§ 21 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen
Springer Verlag | 2023
|§ 40 Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen
Springer Verlag | 2023
|§ 48 Honorare für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen
Springer Verlag | 2023
|§ 29 Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen
Springer Verlag | 2023
|§ 31 Honorare für Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen
Springer Verlag | 2023
|