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§ 29 Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen
Aus Gründen der Vereinheitlichung sind Honorarzonen geregelt. Die Honorarberechnungsgrundlage bildet nun die Flächeneinheit Hektar für das Plangebiet. Kalkulatorische Basis der Honorarvereinbarung sollte möglichst eine konkrete Leistungsvereinbarung sein. Damit wird die Grundlage für die Auskömmlichkeit und die Unterstützung bei der Honorarkalkulation im Falle von Planungsänderungen geschaffen.
§ 29 Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen
Aus Gründen der Vereinheitlichung sind Honorarzonen geregelt. Die Honorarberechnungsgrundlage bildet nun die Flächeneinheit Hektar für das Plangebiet. Kalkulatorische Basis der Honorarvereinbarung sollte möglichst eine konkrete Leistungsvereinbarung sein. Damit wird die Grundlage für die Auskömmlichkeit und die Unterstützung bei der Honorarkalkulation im Falle von Planungsänderungen geschaffen.
§ 29 Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen
Siemon, Klaus D. (Autor:in) / Averhaus, Ralf (Autor:in)
Die HOAI 2021 verstehen und richtig anwenden ; Kapitel: 30 ; 151-153
06.10.2023
3 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
§ 44 Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken
Springer Verlag | 2023
|§ 21 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen
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|§ 40 Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen
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|§ 48 Honorare für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen
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|§ 31 Honorare für Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen
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