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Bauvorbescheid
Neben der Baugenehmigung hat der Bauherr noch weitere Möglichkeiten, Fragen rund um sein Bauvorhaben zu klären. Eine davon stellt eine Bauvoranfrage gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 HBO dar. DurchBauvoranfrage einen Bauvorbescheid kann der Bauherr bereits frühzeitig strittige Fragen klären, ohne den mit deutlich höheren Kosten- und Zeitaufwand verbundenenBauvorbescheid Weg der Beantragung einer vollständigen Baugenehmigung gehen zu müssen. Ein Bauantrag selbst darf noch nicht gestellt sein. Ebenso sind naturgemäß baugenehmigungsfreie Bauvorhaben dem Anwendungsbereich des § 76 HBO entzogen.
Bauvorbescheid
Neben der Baugenehmigung hat der Bauherr noch weitere Möglichkeiten, Fragen rund um sein Bauvorhaben zu klären. Eine davon stellt eine Bauvoranfrage gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 HBO dar. DurchBauvoranfrage einen Bauvorbescheid kann der Bauherr bereits frühzeitig strittige Fragen klären, ohne den mit deutlich höheren Kosten- und Zeitaufwand verbundenenBauvorbescheid Weg der Beantragung einer vollständigen Baugenehmigung gehen zu müssen. Ein Bauantrag selbst darf noch nicht gestellt sein. Ebenso sind naturgemäß baugenehmigungsfreie Bauvorhaben dem Anwendungsbereich des § 76 HBO entzogen.
Bauvorbescheid
Wirth, Axel (Autor:in) / Schneeweiß, André (Autor:in)
Öffentliches Baurecht praxisnah ; Kapitel: 13 ; 131-132
23.01.2024
2 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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