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Bauvorbescheid
Neben der Baugenehmigung hat der Bauherr noch weitere Möglichkeiten, Fragen rund um sein Bauvorhaben zu klären. Eine davon stellt eine Bauvoranfrage gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 HBO dar. DurchBauvoranfrage einen Bauvorbescheid kann der Bauherr bereits frühzeitig strittige Fragen klären, ohne den mit deutlich höheren Kosten- und Zeitaufwand verbundenenBauvorbescheid Weg der Beantragung einer vollständigen Baugenehmigung gehen zu müssen. Ein Bauantrag selbst darf noch nicht gestellt sein. Ebenso sind naturgemäß baugenehmigungsfreie Bauvorhaben dem Anwendungsbereich des § 76 HBO entzogen.
Bauvorbescheid
Neben der Baugenehmigung hat der Bauherr noch weitere Möglichkeiten, Fragen rund um sein Bauvorhaben zu klären. Eine davon stellt eine Bauvoranfrage gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 HBO dar. DurchBauvoranfrage einen Bauvorbescheid kann der Bauherr bereits frühzeitig strittige Fragen klären, ohne den mit deutlich höheren Kosten- und Zeitaufwand verbundenenBauvorbescheid Weg der Beantragung einer vollständigen Baugenehmigung gehen zu müssen. Ein Bauantrag selbst darf noch nicht gestellt sein. Ebenso sind naturgemäß baugenehmigungsfreie Bauvorhaben dem Anwendungsbereich des § 76 HBO entzogen.
Bauvorbescheid
Wirth, Axel (author) / Schneeweiß, André (author)
Öffentliches Baurecht praxisnah ; Chapter: 13 ; 131-132
2024-01-23
2 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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