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Brandschutz in Betriebliches Risikomanagement integrieren, Teil 1: Brandschutz sucht 'Herrchen'
Der betriebliche Brandschutz rückt zunehmend in den Fokus der europäischen Politik, die über alle Bereiche des betrieblichen Brandschutzes ein in der Europäischen Gemeinschaft einheitliches und schlüssiges Regelwerk zu legen bestrebt ist, bei dem allerdings in Deutschland die traditionelle Länderzuständigkeit in der Brandschutzgesetzgebung überwunden werden muss. Mehrere Richtlinien aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und die Gefahrstoffverordnung haben die Einführung einer Brandschutzorganisation veranlasst, deren Ziele Brandverhütung, Effizienz bei der Bekämpfung von Bränden und die Einübung des richtigen Verhaltens von Personen im Brandfall sind. Die Brandschutzorganisation liegt in der Verantwortung des Unternehmens und wird in einer DIN-Norm (DIN 14096, Teil 1 bis 3 'Brandschutzordnung') und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.2 'Schutz bei Entstehungsbränden') geregelt. Grundlage der Brandschutzorganisation sollte eine Ermittlung der Brandgefährdung in den Stufen geringe, mittlere und große Gefährdung sein, wobei sich die Stufen nach Zündbereitschaft, Zündwirksamkeit (Energiegehalt und Häufigkeit), Brandausbreitungsverhalten und theoretischem Schadensausmaß richten. Der vorbeugende Branschutz beschäftigt sich mit den Aspekten Gebäude (verwendete Baumaterialien, Brandabschnitte, Fluchtwege und Rettungswege), Technik (Lagerung von Stoffen, Einrichtungen zum Brandschutz) und Organisation (Brandschutzordnung, Alarmplan, Planung der Fluchtwege und Rettungswege), während der ergänzende abwehrende Brandschutz betriebliche Aspekte (Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Schulung der Mitarbeiter, Aufbau einer Werksfeuerwehr) und die Anbindung an die Öffentlichkeit (Löschwasserzugang, Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr) berücksichtigt. Das größte Gefährdungsrisiko bei Bränden in Gebäuden besteht durch Verrauchung, die für etwa 80 % der Todesfälle bei Gebäudebränden und auch für hohe Sachschäden verantwortlich ist. Dementsprechend besteht für Neubauten, Änderungsbauten und Erweiterungen die Notwendigkeit, durch ausreichend dimensionierte Öffnungsflächen und Zuluftöffnungen für die Ableitung von Rauchgasen und Brandgasen zu sorgen. Dadurch können auch Fluchtwege und Rettungswege sowie der Einsatz der Löschkräfte gesichert, die Gebäudekonstruktion vor thermisch bedingten Schäden geschützt und Brandfolgeschäden verringert werden.
Brandschutz in Betriebliches Risikomanagement integrieren, Teil 1: Brandschutz sucht 'Herrchen'
Der betriebliche Brandschutz rückt zunehmend in den Fokus der europäischen Politik, die über alle Bereiche des betrieblichen Brandschutzes ein in der Europäischen Gemeinschaft einheitliches und schlüssiges Regelwerk zu legen bestrebt ist, bei dem allerdings in Deutschland die traditionelle Länderzuständigkeit in der Brandschutzgesetzgebung überwunden werden muss. Mehrere Richtlinien aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und die Gefahrstoffverordnung haben die Einführung einer Brandschutzorganisation veranlasst, deren Ziele Brandverhütung, Effizienz bei der Bekämpfung von Bränden und die Einübung des richtigen Verhaltens von Personen im Brandfall sind. Die Brandschutzorganisation liegt in der Verantwortung des Unternehmens und wird in einer DIN-Norm (DIN 14096, Teil 1 bis 3 'Brandschutzordnung') und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.2 'Schutz bei Entstehungsbränden') geregelt. Grundlage der Brandschutzorganisation sollte eine Ermittlung der Brandgefährdung in den Stufen geringe, mittlere und große Gefährdung sein, wobei sich die Stufen nach Zündbereitschaft, Zündwirksamkeit (Energiegehalt und Häufigkeit), Brandausbreitungsverhalten und theoretischem Schadensausmaß richten. Der vorbeugende Branschutz beschäftigt sich mit den Aspekten Gebäude (verwendete Baumaterialien, Brandabschnitte, Fluchtwege und Rettungswege), Technik (Lagerung von Stoffen, Einrichtungen zum Brandschutz) und Organisation (Brandschutzordnung, Alarmplan, Planung der Fluchtwege und Rettungswege), während der ergänzende abwehrende Brandschutz betriebliche Aspekte (Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Schulung der Mitarbeiter, Aufbau einer Werksfeuerwehr) und die Anbindung an die Öffentlichkeit (Löschwasserzugang, Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr) berücksichtigt. Das größte Gefährdungsrisiko bei Bränden in Gebäuden besteht durch Verrauchung, die für etwa 80 % der Todesfälle bei Gebäudebränden und auch für hohe Sachschäden verantwortlich ist. Dementsprechend besteht für Neubauten, Änderungsbauten und Erweiterungen die Notwendigkeit, durch ausreichend dimensionierte Öffnungsflächen und Zuluftöffnungen für die Ableitung von Rauchgasen und Brandgasen zu sorgen. Dadurch können auch Fluchtwege und Rettungswege sowie der Einsatz der Löschkräfte gesichert, die Gebäudekonstruktion vor thermisch bedingten Schäden geschützt und Brandfolgeschäden verringert werden.
Brandschutz in Betriebliches Risikomanagement integrieren, Teil 1: Brandschutz sucht 'Herrchen'
Integrating fire protection into operational risk management, Part 1: Fire protection in search of an administrative home
Scheuermann, Klaus (Autor:in)
Sicherheitsingenieur ; 41 ; 8-12
2010
4 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Brandschutz , Brandverhütung , DIN-Norm , technische Regel , Betriebssicherheit , Betriebssicherheitsverordnung , Sicherheitsmanagement , Sicherheitsmanagementstandard , Risikobewertung , Zündbereitschaft , Zündenergie , Verbrennungsgeschwindigkeit , Brandgefahr , Unternehmensorganisation , Rauchabzug , Brandbekämpfung , Brandgas , Risikomanagement
Planungsaufgabe Brandschutz - Fruhzeitig planen, asthetisch integrieren
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