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Die 6. Novelle der HOAI. Einfluss auf Baukosten-Controlling und Wirtschaftlichkeit
Aus der 6. Novelle der HOAI ergeben sich neue Anforderungen an eine wirtschaftliche Steuerung des Planungsbüros. Während bisher in der HOAI festgeschrieben war, welche Stundensätze für Nachweisleistungen angesetzt werden dürfen, ist diese Preisbindung mit der 6. Novelle der HOAI entfallen. Für das eigene Büro erfordert das, die Kalkulationsgrundlagen und Einflussfaktoren zur Ermittlung der Stundensätze zu kennen. Der erste Schritt der Bürokalkulation ist eine nach Personen differenzierte Personalplanung. Anhand der geplanten Projektstunden jedes Mitarbeiters werden seine Gehaltskosten inklusive Sozialkosten in projektbezogene und nicht projektbezogene Lohnanteile aufgeteilt. Danach werden die sonstigen Kosten geplant und deren Summe als zweiter Zuschlag auf die projektbezogenen Lohnanteile gebildet. Der so ermittelte Gemeinkostenfaktor wird als GKF 1 (Gemeinkostenfaktor 1) bezeichnet. Anschließend werden die kalkulatorischen Kosten in die Zuschlagskalkulation einbezogen und man erhält den GKF 2 (Gemeinkostenfaktor 2). Werden die Gehaltskosten pro Stunde eines Mitarbeiters mit dem GKF 2 multipliziert, erhält man den betriebswirtschaftlichen Selbstkostensatz.
Die 6. Novelle der HOAI. Einfluss auf Baukosten-Controlling und Wirtschaftlichkeit
Aus der 6. Novelle der HOAI ergeben sich neue Anforderungen an eine wirtschaftliche Steuerung des Planungsbüros. Während bisher in der HOAI festgeschrieben war, welche Stundensätze für Nachweisleistungen angesetzt werden dürfen, ist diese Preisbindung mit der 6. Novelle der HOAI entfallen. Für das eigene Büro erfordert das, die Kalkulationsgrundlagen und Einflussfaktoren zur Ermittlung der Stundensätze zu kennen. Der erste Schritt der Bürokalkulation ist eine nach Personen differenzierte Personalplanung. Anhand der geplanten Projektstunden jedes Mitarbeiters werden seine Gehaltskosten inklusive Sozialkosten in projektbezogene und nicht projektbezogene Lohnanteile aufgeteilt. Danach werden die sonstigen Kosten geplant und deren Summe als zweiter Zuschlag auf die projektbezogenen Lohnanteile gebildet. Der so ermittelte Gemeinkostenfaktor wird als GKF 1 (Gemeinkostenfaktor 1) bezeichnet. Anschließend werden die kalkulatorischen Kosten in die Zuschlagskalkulation einbezogen und man erhält den GKF 2 (Gemeinkostenfaktor 2). Werden die Gehaltskosten pro Stunde eines Mitarbeiters mit dem GKF 2 multipliziert, erhält man den betriebswirtschaftlichen Selbstkostensatz.
Die 6. Novelle der HOAI. Einfluss auf Baukosten-Controlling und Wirtschaftlichkeit
Trendelenburg, Rainer (Autor:in)
Computer Spezial ; 23-26
2010
4 Seiten, 7 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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