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Brandbekämpfung an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen mit Löschschaum
Die von Kabelanlagen ausgehende Gefährdung ist bei der Brandbekämpfung geringer als von offenen Anlagen. Bei unter Spannung stehenden Anlagen ist die Gefährdung des Löschpersonals durch Lichtbogenwirkungen praktisch unabhängig vom Löschmittel. Dagegen wird das Gefährdungspotential einer durch das Löschmittel ausgelösten Körperdurchströmung durch dessen elektrische Leitfähigkeit bestimmt. Da Wässer eine höhere elektrische Leitfähigkeit aufweisen, können die Einsatzbedingungen von Wasser als Löschmittel nach DIN VDE 0132 auf Löschschäume übertragen werden. In Kabelanlagen ohne offene elektrische Anlageteile sollte mit entsprechender Schutzbekleidung der Abstand von 1 m nicht unterschritten werden. Kabelanlagen mit offenen elektrischen Anlageteilen sind wegen der zu erwartenden größeren Lichtbogenlänge wie offene Anlagen zu bewerten. Während bei offener Bauweise die volle Betriebsspannung anstehen kann, muß bei Kabelfehlern von einem Leiter-Erde-Schluß ausgegangen werden. Die hierfür angegebenen abgeschätzten Gefährdungsspannungen bleiben weit unter den Betriebsspannungen. Zur Feststellung der Körperdurchströmung wurden Modellversuche in beschäumten Kabelkanälen mit Spannungen bis 6 kV durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, daß die bestehenden Einschränkungen für den Einsatz von Schaum unter Einhaltung entsprechender Vorbedingungen nicht mehr erforderlich sind. Die Mindestabstände zwischen Schaumaustritt und Kabeln betragen 2 m. Bei Brandbekämpfung von außen reicht bei einer Beschäumungsöffnung bis 3 m2 ein Abstand von 1 m.
Brandbekämpfung an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen mit Löschschaum
Die von Kabelanlagen ausgehende Gefährdung ist bei der Brandbekämpfung geringer als von offenen Anlagen. Bei unter Spannung stehenden Anlagen ist die Gefährdung des Löschpersonals durch Lichtbogenwirkungen praktisch unabhängig vom Löschmittel. Dagegen wird das Gefährdungspotential einer durch das Löschmittel ausgelösten Körperdurchströmung durch dessen elektrische Leitfähigkeit bestimmt. Da Wässer eine höhere elektrische Leitfähigkeit aufweisen, können die Einsatzbedingungen von Wasser als Löschmittel nach DIN VDE 0132 auf Löschschäume übertragen werden. In Kabelanlagen ohne offene elektrische Anlageteile sollte mit entsprechender Schutzbekleidung der Abstand von 1 m nicht unterschritten werden. Kabelanlagen mit offenen elektrischen Anlageteilen sind wegen der zu erwartenden größeren Lichtbogenlänge wie offene Anlagen zu bewerten. Während bei offener Bauweise die volle Betriebsspannung anstehen kann, muß bei Kabelfehlern von einem Leiter-Erde-Schluß ausgegangen werden. Die hierfür angegebenen abgeschätzten Gefährdungsspannungen bleiben weit unter den Betriebsspannungen. Zur Feststellung der Körperdurchströmung wurden Modellversuche in beschäumten Kabelkanälen mit Spannungen bis 6 kV durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, daß die bestehenden Einschränkungen für den Einsatz von Schaum unter Einhaltung entsprechender Vorbedingungen nicht mehr erforderlich sind. Die Mindestabstände zwischen Schaumaustritt und Kabeln betragen 2 m. Bei Brandbekämpfung von außen reicht bei einer Beschäumungsöffnung bis 3 m2 ein Abstand von 1 m.
Brandbekämpfung an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen mit Löschschaum
Fire-fighting on live electrical plants using extinguishing foam
Biewald, H. (Autor:in) / Meyer, G. (Autor:in)
VGB-Kraftwerkstechnik ; 76 ; 621-625
1996
5 Seiten, 4 Bilder, 3 Tabellen, 7 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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