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Markierungsversuche in Gewässern ungefährlich?
Es werden erste Ergebnisse einer Studie des Umweltbundesamtes Berlin zur Toxizität von Markierungsstoffen in Gewässern vorgestellt. Dabei handelt es sich um die Sichtbarmachung von Wasserströmungen durch bestimmte Farbstoffe, Salze, gefärbte Sporen oder fluoreszierende Polystyrolkügelchen. Der eigens zu diesem Zweck einberufene Arbeitskreis aus Fachleuten verschiedener, mit der Gewässerkunde befaßter Institutionen kam zu ersten Ergebnissen, nach denen ein maßvoller Einsatz der Farbstoffe Uranin, Eosin, Sulforhodamin B, Amidorhodamin G, Pyranin und Natriumnaphthionat und der Salze Strontiumchlorid und - eingeschränkt- Lithiumchlorid humantoxikologisch unbedenklich ist. Von Natriumbromid, den Farbstoffen Rhodamin WT, Rhodamin B, Rhodamin 6G, Tinopal CBS-X und Tinopal ABP flüssig sowie vom Einsatz von Bärlappsporen und Polystyrolkügelchen wird wegen Bedenklichkeit oder unzureichenden Daten derzeit abgeraten. Auch müssen noch ökotoxikologische Untersuchungen durchgeführt werden. Prinzipiell gilt ein Minimierungsgebot hinsichtlich Anzahl der Versuche und Stoffmenge.
Markierungsversuche in Gewässern ungefährlich?
Es werden erste Ergebnisse einer Studie des Umweltbundesamtes Berlin zur Toxizität von Markierungsstoffen in Gewässern vorgestellt. Dabei handelt es sich um die Sichtbarmachung von Wasserströmungen durch bestimmte Farbstoffe, Salze, gefärbte Sporen oder fluoreszierende Polystyrolkügelchen. Der eigens zu diesem Zweck einberufene Arbeitskreis aus Fachleuten verschiedener, mit der Gewässerkunde befaßter Institutionen kam zu ersten Ergebnissen, nach denen ein maßvoller Einsatz der Farbstoffe Uranin, Eosin, Sulforhodamin B, Amidorhodamin G, Pyranin und Natriumnaphthionat und der Salze Strontiumchlorid und - eingeschränkt- Lithiumchlorid humantoxikologisch unbedenklich ist. Von Natriumbromid, den Farbstoffen Rhodamin WT, Rhodamin B, Rhodamin 6G, Tinopal CBS-X und Tinopal ABP flüssig sowie vom Einsatz von Bärlappsporen und Polystyrolkügelchen wird wegen Bedenklichkeit oder unzureichenden Daten derzeit abgeraten. Auch müssen noch ökotoxikologische Untersuchungen durchgeführt werden. Prinzipiell gilt ein Minimierungsgebot hinsichtlich Anzahl der Versuche und Stoffmenge.
Markierungsversuche in Gewässern ungefährlich?
Gas, Wasser, Abwasser ; 76 ; 737
1996
1 Seite
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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