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Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Auftrag für mehrere Gebäude einschließlich der Ausnahme für mehrere vergleichbare Objekte, Ausnahme für mehrere im Wesentlichen gleiche Objekte und Ausnahme bei gleichen Objekten früherer Aufträge. Der Verordnungsgeber fasst in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 die Vorschriften über die Honorierung von Planungsänderungen zusammen. Das Kapitel beschreibt die Abrechnung von preisrechtlich nicht geregelten Leistungen einschließlich der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und Leistungen der Verfahrens‐ und Prozesstechnik. Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird mit den anrechenbaren Kosten und den in diesem Kapitel aufgeführten Mindest‐ und Höchstsätzen in Abhängigkeit von den objektspezifischen Anforderungen festgelegt. Das Kapitel zeigt die Ermittlung von angemessenen Stundensätzen, Bonus‐/Malusregelung, Nebenkosten und vorzeitiger Vertragsbeendigung. Der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag endet automatisch, wenn beide Vertragsparteien ihre Leistungen aus dem Vertrag erfüllt haben. Ein abgeschlossener Vertrag kann aus unterschiedlichsten Gründen jedoch auch vorzeitig beendet werden.
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Auftrag für mehrere Gebäude einschließlich der Ausnahme für mehrere vergleichbare Objekte, Ausnahme für mehrere im Wesentlichen gleiche Objekte und Ausnahme bei gleichen Objekten früherer Aufträge. Der Verordnungsgeber fasst in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 die Vorschriften über die Honorierung von Planungsänderungen zusammen. Das Kapitel beschreibt die Abrechnung von preisrechtlich nicht geregelten Leistungen einschließlich der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und Leistungen der Verfahrens‐ und Prozesstechnik. Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird mit den anrechenbaren Kosten und den in diesem Kapitel aufgeführten Mindest‐ und Höchstsätzen in Abhängigkeit von den objektspezifischen Anforderungen festgelegt. Das Kapitel zeigt die Ermittlung von angemessenen Stundensätzen, Bonus‐/Malusregelung, Nebenkosten und vorzeitiger Vertragsbeendigung. Der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag endet automatisch, wenn beide Vertragsparteien ihre Leistungen aus dem Vertrag erfüllt haben. Ein abgeschlossener Vertrag kann aus unterschiedlichsten Gründen jedoch auch vorzeitig beendet werden.
Besonderheiten
Simmendinger, Heinz (Autor:in)
10.09.2013
8 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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