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Allgemeines
Dieses Kapitel beschreibt die allgemeinen Aspekte der Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben" der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT). Es erklärt die bautechnische Voraussetzungen für die Anwendung der Empfehlungen (EB 1). Grundlage für Standsicherheitsberechnungen sind die charakteristischen beziehungsweise repräsentativen Werte für Einwirkungen und Widerstände. Das Handbuch Eurocode 7, Band 1 regelt nur grundsätzliche Fragen der Sicherheitsnachweise im Erd‐ und Grundbau. Es wird ergänzt durch die Berechnungsnormen. Ein Grenzzustand ist ein Zustand des Tragwerks, bei dessen Überschreitung die der Tragwerksplanung zugrunde gelegten Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Der Nachweis der Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen kann je nach konstruktiver Ausbildung und Funktion entweder nach den Regeln des Grenzzustands GEO2 oder nach den Regeln des Grenzzustands GEO‐3 behandelt werden. Bei Baugruben, die in die geotechnische Kategorie GK 3 eingestuft sind, wird empfohlen, einen Sachverständigen für Geotechnik im Zuge der bautechnischen Prüfung des Geotechnischen Entwurfsberichts und des Geotechnischen Berichts hinzuzuziehen.
Allgemeines
Dieses Kapitel beschreibt die allgemeinen Aspekte der Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben" der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT). Es erklärt die bautechnische Voraussetzungen für die Anwendung der Empfehlungen (EB 1). Grundlage für Standsicherheitsberechnungen sind die charakteristischen beziehungsweise repräsentativen Werte für Einwirkungen und Widerstände. Das Handbuch Eurocode 7, Band 1 regelt nur grundsätzliche Fragen der Sicherheitsnachweise im Erd‐ und Grundbau. Es wird ergänzt durch die Berechnungsnormen. Ein Grenzzustand ist ein Zustand des Tragwerks, bei dessen Überschreitung die der Tragwerksplanung zugrunde gelegten Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Der Nachweis der Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen kann je nach konstruktiver Ausbildung und Funktion entweder nach den Regeln des Grenzzustands GEO2 oder nach den Regeln des Grenzzustands GEO‐3 behandelt werden. Bei Baugruben, die in die geotechnische Kategorie GK 3 eingestuft sind, wird empfohlen, einen Sachverständigen für Geotechnik im Zuge der bautechnischen Prüfung des Geotechnischen Entwurfsberichts und des Geotechnischen Berichts hinzuzuziehen.
Allgemeines
12.05.2021
10 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
Wiley | 2015
|Wiley | 2013
|Online Contents | 1998
Online Contents | 1998
Online Contents | 1994