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Endstücke von Planken und Wänden im Straßenraum ‐ Grenzen eines Schutzes ‐
Es ist eine Frage der Bewegungsrichtung, ob an Endstücken (Terminals) von Schutzplanken und ‐wänden deren Schutzwirkung beginnt oder endet. Im übertragenen Sinn kann dort auch das Schutzprinzip selbst enden oder in Frage gestellt sein, wenn sich unter ungünstigen Bedingungen ein Endstück als gefährliches Hindernis erweist. Wie ein Rückblick auf ältere Versuchsergebnisse zeigt, werden Fragen der zweckmäßigen Gestaltung für Anfang und Ende von Schutzeinrichtungen seit Jahrzehnten gestellt. Weil jedoch eine allen Ansprüchen gerechte Lösung nicht zu verwirklichen ist, muß bei der Anwendung von Planken und Wänden jeweils an den Endstücken der unumgängliche Kompromiß zwischen Schutz und Risiko gesucht werden. Dabei zeigt sich zugleich die Notwendigkeit, auch bei Forderungen nach gesteigerter Verkehrssicherheit Augenmaß zu bewahren, denn bei der Ausstattung von Straßen ist (nach persönlicher Meinung des Berichters) nicht anders als bei Fahrzeugen ein Schutz vor sämtlichen Risiken des Straßenverkehrs weder vertretbar noch wünschenswert.
Endstücke von Planken und Wänden im Straßenraum ‐ Grenzen eines Schutzes ‐
Es ist eine Frage der Bewegungsrichtung, ob an Endstücken (Terminals) von Schutzplanken und ‐wänden deren Schutzwirkung beginnt oder endet. Im übertragenen Sinn kann dort auch das Schutzprinzip selbst enden oder in Frage gestellt sein, wenn sich unter ungünstigen Bedingungen ein Endstück als gefährliches Hindernis erweist. Wie ein Rückblick auf ältere Versuchsergebnisse zeigt, werden Fragen der zweckmäßigen Gestaltung für Anfang und Ende von Schutzeinrichtungen seit Jahrzehnten gestellt. Weil jedoch eine allen Ansprüchen gerechte Lösung nicht zu verwirklichen ist, muß bei der Anwendung von Planken und Wänden jeweils an den Endstücken der unumgängliche Kompromiß zwischen Schutz und Risiko gesucht werden. Dabei zeigt sich zugleich die Notwendigkeit, auch bei Forderungen nach gesteigerter Verkehrssicherheit Augenmaß zu bewahren, denn bei der Ausstattung von Straßen ist (nach persönlicher Meinung des Berichters) nicht anders als bei Fahrzeugen ein Schutz vor sämtlichen Risiken des Straßenverkehrs weder vertretbar noch wünschenswert.
Endstücke von Planken und Wänden im Straßenraum ‐ Grenzen eines Schutzes ‐
Gülich, H.‐A. (Autor:in)
Bautechnik ; 76 ; 135-145
01.02.1999
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Elektronische Ressource
Englisch
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