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Regionalstatistisches Mindestprogramm – ein Instrument zur Verbesserung der regionalstatistischen Datengrundlagen
Bis 1970 wurden in der Bundesrepublik Deutschland Volkszählungen in etwa 10-jährigem Abstand durchgeführt. Die für Beginn der 80er Jahre geplante Zählung fand erst 1987 statt. Aufgrund dieser Situation waren die Konsumenten der Regionalstatistik auf andere laufend durchgeführte und in tiefer regionaler Gliederung aufbereitete Statistiken angewiesen. Um das Informationspotential der amtlichen Statistik besser nutzen zu können, wurde von den Statistischen Landesämtern in Zusammenarbeit mit den Konsumenten ein verbindliches regionalstatistisches Mindestprogramm ausgearbeitet, das flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet auf Gemeinde- bzw. Kreisebene aus allen Bereichen der amtlichen Statistik Ergebnisse enthält. Dieses Mindestprogramm wird laufend fortgeschrieben. Die Ergebnisse können von den Statistischen Landesämtern in Listenform und weitgehend auch auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Bei den im Mindestprogramm aufgeführten Statistiken handelt es sich im wesentlichen um Ergebnisse aus Bundesstatistiken. Der Datenkatalog gliedert sich in zwei Teile. In Teil I sind die Merkmale aufgeführt, die auf Gemeindeebene, und in Teil II jene, die auf Kreisebene bereitgestellt werden können. Die Daten können selbstverständlich auch für höhere regionale Einheiten aggregiert werden. Insgesamt beinhaltet der Datenkatalog aus 38 statistischen Erhebungen 966 Merkmale, davon 149 auf Gemeindeebene und 817 auf Kreisebene. Der Datenbestandskatalog wird den Konsumenten auf Anforderung von dem für sie zuständigen Landesamt bzw. vom Statistischen Bundesamt übermittelt. Diesem Katalog ist auch zu entnehmen, welche Ergebnisse die Landesämter auf Datenträger bzw. in Listenform zur Verfügung stellen können. Die überwiegende Zahl der Statistischen Landesämter haben die Merkmale zwischenzeitlich auch in ihre Datenbank übernommen, so daß die Ergebnisse meist ohne großen zusätzlichen Programmieraufwand und damit kostengünstig bereitgestellt werden können. Problematisch gestaltet sich derzeit die Einbeziehung der Statistischen Ämter der fünf neuen Bundesländer. Hier soll sukzessiv mit dem Aufbau des Mindestprogramms für die Bereiche begonnen werden, für die bereits erste Ergebnisse aus dem Jahr 1991 vorliegen.
Regionalstatistisches Mindestprogramm – ein Instrument zur Verbesserung der regionalstatistischen Datengrundlagen
Bis 1970 wurden in der Bundesrepublik Deutschland Volkszählungen in etwa 10-jährigem Abstand durchgeführt. Die für Beginn der 80er Jahre geplante Zählung fand erst 1987 statt. Aufgrund dieser Situation waren die Konsumenten der Regionalstatistik auf andere laufend durchgeführte und in tiefer regionaler Gliederung aufbereitete Statistiken angewiesen. Um das Informationspotential der amtlichen Statistik besser nutzen zu können, wurde von den Statistischen Landesämtern in Zusammenarbeit mit den Konsumenten ein verbindliches regionalstatistisches Mindestprogramm ausgearbeitet, das flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet auf Gemeinde- bzw. Kreisebene aus allen Bereichen der amtlichen Statistik Ergebnisse enthält. Dieses Mindestprogramm wird laufend fortgeschrieben. Die Ergebnisse können von den Statistischen Landesämtern in Listenform und weitgehend auch auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Bei den im Mindestprogramm aufgeführten Statistiken handelt es sich im wesentlichen um Ergebnisse aus Bundesstatistiken. Der Datenkatalog gliedert sich in zwei Teile. In Teil I sind die Merkmale aufgeführt, die auf Gemeindeebene, und in Teil II jene, die auf Kreisebene bereitgestellt werden können. Die Daten können selbstverständlich auch für höhere regionale Einheiten aggregiert werden. Insgesamt beinhaltet der Datenkatalog aus 38 statistischen Erhebungen 966 Merkmale, davon 149 auf Gemeindeebene und 817 auf Kreisebene. Der Datenbestandskatalog wird den Konsumenten auf Anforderung von dem für sie zuständigen Landesamt bzw. vom Statistischen Bundesamt übermittelt. Diesem Katalog ist auch zu entnehmen, welche Ergebnisse die Landesämter auf Datenträger bzw. in Listenform zur Verfügung stellen können. Die überwiegende Zahl der Statistischen Landesämter haben die Merkmale zwischenzeitlich auch in ihre Datenbank übernommen, so daß die Ergebnisse meist ohne großen zusätzlichen Programmieraufwand und damit kostengünstig bereitgestellt werden können. Problematisch gestaltet sich derzeit die Einbeziehung der Statistischen Ämter der fünf neuen Bundesländer. Hier soll sukzessiv mit dem Aufbau des Mindestprogramms für die Bereiche begonnen werden, für die bereits erste Ergebnisse aus dem Jahr 1991 vorliegen.
Regionalstatistisches Mindestprogramm – ein Instrument zur Verbesserung der regionalstatistischen Datengrundlagen
Reinhard Rost (author)
1991
Article (Journal)
Electronic Resource
Unknown
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