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Hochgleisanlage mit mindestens zwei parallel zueinander verlaufenden Gleisen für landwirtschaftliche Schienenfahrzeuge
Bei einer Hochgleisanlage (1) für Schienenfahrzeuge (2) mit einem ersten Gleis (3), einem parallel zu dem ersten Gleis (3) verlaufenden zweiten Gleis (4), zwei Schienen (5, 6; 7, 8) je Gleis (3, 4) und einem Ständerwerk (10), das die Schienen (5-8) und Einrichtungen (21), welche die Schienen (5-8) in der Höhe überragen, in einem vertikalen Abstand zum Boden (9) aufständert, weist das Ständerwerk (10) Ständerreihen (11-13) aufweist, die in Querrichtung zu den Gleisen (3, 4) oberhalb des Bodens (9) in freien seitlichen Abständen zueinander angeordnet sind. Eine mittlere Ständerreihe (11) ständert eine Schiene (6) des ersten Gleises (3) und eine Schiene (7) des zweiten Gleises (4) und zwischen diesen beiden Schienen (6, 7) mehrere der die Schienen (5-8) überragenden Einrichtungen (21) auf. Die andere Schiene (5) des ersten Gleises (3) und die andere Schiene (8) des zweiten Gleises (4) sind auf zwei anderen Ständerreihen (12, 13) aufgeständert, dabei verlaufen die beiden anderen Ständerreihen (12, 13) über Gleislängen von mindestens 50 m oberhalb des Bodens (9) und unterhalb der die Schienen (5-8) überragenden Einrichtungen (21) ohne seitliche Abstützung an der mittleren Ständerreihe (11). Damit ist von einem Schienenfahrzeug (2) aus, das über das erste oder das zweite Gleis (3, 4) fährt, über die Gleislängen hinweg ein kontinuierlicher freier Zugriff auf den Boden (9) oder einen Bewuchs des Bodens (9) zwischen der mittleren Ständerreihe (11) und der jeweiligen anderen Ständerreihe (12, 13) gegeben.
Hochgleisanlage mit mindestens zwei parallel zueinander verlaufenden Gleisen für landwirtschaftliche Schienenfahrzeuge
Bei einer Hochgleisanlage (1) für Schienenfahrzeuge (2) mit einem ersten Gleis (3), einem parallel zu dem ersten Gleis (3) verlaufenden zweiten Gleis (4), zwei Schienen (5, 6; 7, 8) je Gleis (3, 4) und einem Ständerwerk (10), das die Schienen (5-8) und Einrichtungen (21), welche die Schienen (5-8) in der Höhe überragen, in einem vertikalen Abstand zum Boden (9) aufständert, weist das Ständerwerk (10) Ständerreihen (11-13) aufweist, die in Querrichtung zu den Gleisen (3, 4) oberhalb des Bodens (9) in freien seitlichen Abständen zueinander angeordnet sind. Eine mittlere Ständerreihe (11) ständert eine Schiene (6) des ersten Gleises (3) und eine Schiene (7) des zweiten Gleises (4) und zwischen diesen beiden Schienen (6, 7) mehrere der die Schienen (5-8) überragenden Einrichtungen (21) auf. Die andere Schiene (5) des ersten Gleises (3) und die andere Schiene (8) des zweiten Gleises (4) sind auf zwei anderen Ständerreihen (12, 13) aufgeständert, dabei verlaufen die beiden anderen Ständerreihen (12, 13) über Gleislängen von mindestens 50 m oberhalb des Bodens (9) und unterhalb der die Schienen (5-8) überragenden Einrichtungen (21) ohne seitliche Abstützung an der mittleren Ständerreihe (11). Damit ist von einem Schienenfahrzeug (2) aus, das über das erste oder das zweite Gleis (3, 4) fährt, über die Gleislängen hinweg ein kontinuierlicher freier Zugriff auf den Boden (9) oder einen Bewuchs des Bodens (9) zwischen der mittleren Ständerreihe (11) und der jeweiligen anderen Ständerreihe (12, 13) gegeben.
Hochgleisanlage mit mindestens zwei parallel zueinander verlaufenden Gleisen für landwirtschaftliche Schienenfahrzeuge
WEILAND MAXIMILIAN (author)
2023-02-02
Patent
Electronic Resource
German
Anordnung von ineinanderlaufenden oder sich kreuzenden Gleisen für Schienenfahrzeuge
European Patent Office | 2015
|Holzwand mit wenigstens zwei parallel zueinander angeordneten Lagen von Holzelementen
European Patent Office | 2015
|Holzwand mit wenigstens zwei parallel zueinander angeordneten Lagen von Holzelementen.
European Patent Office | 2015
|Tema Archive | 1991
|British Library Online Contents | 2000