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Achtung am Gleis 2! Zug fährt durch!
Der Betreiber einer Eisenbahnlinie ist verpflichtet, den durch den Bahnbetrieb geschaffenen Gefahren mit allen technisch möglichen und zumutbaren Mitteln entgegenzuwirken (OLG Frankfurt, Urt. vom 22.9.1994 - 1 U 14/91). Insbesondere an Bahnübergängen und bei der Durchfahrt von Zügen in Bahnhöfen sind an die Verkehrssicherungspflicht der Bahn besondere Anforderungen zu stellen: Es muss auf die Gefahr hingewiesen werden, die Hinweise müssen eindeutig sein, gegebenenfalls müssen die schriftlichen und mündlichen Warnungen mehrfach erfolgen. Ist dem Bahnunternehmen bekannt, dass Warnungen und Verbote regelmäßig unbeachtet bleiben, sind andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Beitrag bringt Beispiele aus der Rechtsprechung.
Achtung am Gleis 2! Zug fährt durch!
Der Betreiber einer Eisenbahnlinie ist verpflichtet, den durch den Bahnbetrieb geschaffenen Gefahren mit allen technisch möglichen und zumutbaren Mitteln entgegenzuwirken (OLG Frankfurt, Urt. vom 22.9.1994 - 1 U 14/91). Insbesondere an Bahnübergängen und bei der Durchfahrt von Zügen in Bahnhöfen sind an die Verkehrssicherungspflicht der Bahn besondere Anforderungen zu stellen: Es muss auf die Gefahr hingewiesen werden, die Hinweise müssen eindeutig sein, gegebenenfalls müssen die schriftlichen und mündlichen Warnungen mehrfach erfolgen. Ist dem Bahnunternehmen bekannt, dass Warnungen und Verbote regelmäßig unbeachtet bleiben, sind andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Beitrag bringt Beispiele aus der Rechtsprechung.
Achtung am Gleis 2! Zug fährt durch!
EI - Der Eisenbahningenieur ; 54 ; 57
2003-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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Editorial - Achtung! Es fährt ein der EC 123 "Toleranz hat Vorfahrt"
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