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Gefahrgutschriften im Eisenbahnverkehr
Die erste bekannte Vorschrift für die Beförderung von Gefahrgut mit der Eisenbahn war eine preußische Polizeiverordnung aus dem Jahre 1869 für die westfälischen Eisenbahnen. Mit der Einweihung der Bahnstrecke zwischen Berlin und Potsdam 1837 wurde im "Bundes-Gesetzblatt" des Norddeutschen Bundes" Nr. 23 das "Betriebs-Regelement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bund" verkündet, in dem auch Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter enthalten sind. Das "Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr (IÜ)" aus dem Jahre 1890 sind die ersten international geltenden Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf europäischen Eisenbahnen, das RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter), ein Anhang des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnverkehr (CIM), das seit 1890 besteht, die ersten weltweit geltenden Regelungen. Anfang der 60er Jahre war wegen des ansteigenden Bedarfs von Wirtschaft und Verkehr die Weiterentwicklung des RID in vollem Gange. Die ersten UN-Empfehlungen (heute Modellvorschriften) erschienen 1956 und waren richtungweisend für die weltweite Harmonisierung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Gefahrgutschriften im Eisenbahnverkehr.
Gefahrgutschriften im Eisenbahnverkehr
Die erste bekannte Vorschrift für die Beförderung von Gefahrgut mit der Eisenbahn war eine preußische Polizeiverordnung aus dem Jahre 1869 für die westfälischen Eisenbahnen. Mit der Einweihung der Bahnstrecke zwischen Berlin und Potsdam 1837 wurde im "Bundes-Gesetzblatt" des Norddeutschen Bundes" Nr. 23 das "Betriebs-Regelement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bund" verkündet, in dem auch Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter enthalten sind. Das "Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr (IÜ)" aus dem Jahre 1890 sind die ersten international geltenden Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf europäischen Eisenbahnen, das RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter), ein Anhang des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnverkehr (CIM), das seit 1890 besteht, die ersten weltweit geltenden Regelungen. Anfang der 60er Jahre war wegen des ansteigenden Bedarfs von Wirtschaft und Verkehr die Weiterentwicklung des RID in vollem Gange. Die ersten UN-Empfehlungen (heute Modellvorschriften) erschienen 1956 und waren richtungweisend für die weltweite Harmonisierung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Gefahrgutschriften im Eisenbahnverkehr.
Gefahrgutschriften im Eisenbahnverkehr
Rail transport of hazardous material
EI - Der Eisenbahningenieur ; 57 ; 58-65
2006-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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