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Projekt "Überlange Güterzüge" bei der DB Netz AG aus Sicht des EBA
Auf der Relation Padborg (Dänemark) - Maschen (Hamburg) soll langfristig der Regelbetrieb für Überlange Güterzüge von bis zu 835 m Zuglänge (ÜLG) eingeführt werden. Da auf dem Netz der Deutschen Bahn derzeit maximal 740 m lange Güterzüge zugelassen sind, muss die DB Netz AG vor der Betriebsaufnahme gemäß § 2 Abs. 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) nachweisen, dass der ÜLG mindestens gleich sicher fährt wie die heutigen 740 m langen Güterzüge und dass durch den ÜLG-Betrieb kein höheres Risiko für andere am Verkehr Beteiligte bzw. für nachfolgend oder entgegenkommende Züge besteht. Dazu muss der Nachweis gleicher Sicherheit (NgS) erbracht und laut der Untersuchungen der DB Netz AG und des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) müssen kapazitive und sicherheitliche Infrastrukturanpassungen durchgeführt werden. Der Beitrag beschreibt zunächst die grundsätzlichen Anforderungen an Nachweise gleicher Sicherheit (auch für den Überlangen Güterzug) und geht dann auf einige wichtige fahrzeugbezogene, betriebliche und infrastrukturelle Änderungen ein, die vor Beginn des ÜLG-Regelbetriebs vorgenommen werden müssen wie z. B. Erhöhung von nutzbaren Gleislängen, Begrenzung der Kuppelstellen im ÜLG, Gleisfreimeldung, signaltechnisch gesicherte Gefahrpunktabstände hinter Blocksignalen, Notwendigkeit von Nachrüstungen an Bahnübergängen sowie Maßnahmen bei Fehlleitung eines ÜLG. Nach aktuellem Stand ist aus Sicht des EBA noch im Jahr 2012 die Aufnahme des Regelbetriebs von ÜLG auf der Relation Padborg - Maschen machbar.
Projekt "Überlange Güterzüge" bei der DB Netz AG aus Sicht des EBA
Auf der Relation Padborg (Dänemark) - Maschen (Hamburg) soll langfristig der Regelbetrieb für Überlange Güterzüge von bis zu 835 m Zuglänge (ÜLG) eingeführt werden. Da auf dem Netz der Deutschen Bahn derzeit maximal 740 m lange Güterzüge zugelassen sind, muss die DB Netz AG vor der Betriebsaufnahme gemäß § 2 Abs. 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) nachweisen, dass der ÜLG mindestens gleich sicher fährt wie die heutigen 740 m langen Güterzüge und dass durch den ÜLG-Betrieb kein höheres Risiko für andere am Verkehr Beteiligte bzw. für nachfolgend oder entgegenkommende Züge besteht. Dazu muss der Nachweis gleicher Sicherheit (NgS) erbracht und laut der Untersuchungen der DB Netz AG und des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) müssen kapazitive und sicherheitliche Infrastrukturanpassungen durchgeführt werden. Der Beitrag beschreibt zunächst die grundsätzlichen Anforderungen an Nachweise gleicher Sicherheit (auch für den Überlangen Güterzug) und geht dann auf einige wichtige fahrzeugbezogene, betriebliche und infrastrukturelle Änderungen ein, die vor Beginn des ÜLG-Regelbetriebs vorgenommen werden müssen wie z. B. Erhöhung von nutzbaren Gleislängen, Begrenzung der Kuppelstellen im ÜLG, Gleisfreimeldung, signaltechnisch gesicherte Gefahrpunktabstände hinter Blocksignalen, Notwendigkeit von Nachrüstungen an Bahnübergängen sowie Maßnahmen bei Fehlleitung eines ÜLG. Nach aktuellem Stand ist aus Sicht des EBA noch im Jahr 2012 die Aufnahme des Regelbetriebs von ÜLG auf der Relation Padborg - Maschen machbar.
Projekt "Überlange Güterzüge" bei der DB Netz AG aus Sicht des EBA
The "extra-long good trains" project of DB Netz AG from the EBA perspective
EI - Der Eisenbahningenieur ; 63 ; 12-16
2012-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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