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Stillstand oder Technologiesprung für mehr Wettbewerbsfähigkeit?
Güterwageninstandhaltung - mit "Asset Intelligence" zu leistungsabhängiger Instandhaltung und mehr Professionalität
Mit der Liberalisierung im europäischen Schienengüterverkehr ging eine Veränderung der Zulassungsverfahren für Güterwagen sowie der Rahmenbedingungen für ihre Instandhaltung einher. Die Einstellverträge zwischen Staatsbahnen und privaten Wagenhaltern wurden gekündigt und alle Wagenhalter, gleich ob Staatsbahn oder privates Unternehmen, sind nunmehr gleichgestellt. Damit musste auch die internationale Verwendung von Güterwagen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Haltern neu geregelt werden. Das RIV (Regelamento Internazionale Veicoli - Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Güterwagen zwischen EVU) wurde am 1. Juli 2006 durch den "Allgemeinen Vertrag zur Verwendung von Güterwagen - AVV" abgelöst. Die Instandhaltungsentwicklung ist nach Verordnung (EU) 445/2011 "auf der Grundlage von Konstruktions- und Betriebsdaten sowie Leistungen und Erfahrungen durchzuführen". Es wurden Telematiklösungen für Güterwagen entwickelt (Asset Intelligence), deren Produktpalette von der reinen Laufkilometererfassung bis hin zu umfassenden Überwachungslösungen für Tracking und Tracing mit der Erfassung veränderlicher Betriebsdaten wie z. B. des Wagengewichtes reicht. Diese "Asset Intelligence" am einzelnen Güterwagen entspräche den Forderungen von Verordnung (EU) 445/2011, AVV und UIC-Merkblatt 579-1, die Instandhaltung von Güterwagen auf Grundlage von Betriebsdaten, Leistung und Erfahrung zu entwickeln. Außerdem könnte Asset Intelligence die "für die Instandhaltung verantwortliche Stelle" (ECM) massiv bei den Aufgaben des Instandhaltungsmanagements entlasten.
Stillstand oder Technologiesprung für mehr Wettbewerbsfähigkeit?
Güterwageninstandhaltung - mit "Asset Intelligence" zu leistungsabhängiger Instandhaltung und mehr Professionalität
Mit der Liberalisierung im europäischen Schienengüterverkehr ging eine Veränderung der Zulassungsverfahren für Güterwagen sowie der Rahmenbedingungen für ihre Instandhaltung einher. Die Einstellverträge zwischen Staatsbahnen und privaten Wagenhaltern wurden gekündigt und alle Wagenhalter, gleich ob Staatsbahn oder privates Unternehmen, sind nunmehr gleichgestellt. Damit musste auch die internationale Verwendung von Güterwagen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Haltern neu geregelt werden. Das RIV (Regelamento Internazionale Veicoli - Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Güterwagen zwischen EVU) wurde am 1. Juli 2006 durch den "Allgemeinen Vertrag zur Verwendung von Güterwagen - AVV" abgelöst. Die Instandhaltungsentwicklung ist nach Verordnung (EU) 445/2011 "auf der Grundlage von Konstruktions- und Betriebsdaten sowie Leistungen und Erfahrungen durchzuführen". Es wurden Telematiklösungen für Güterwagen entwickelt (Asset Intelligence), deren Produktpalette von der reinen Laufkilometererfassung bis hin zu umfassenden Überwachungslösungen für Tracking und Tracing mit der Erfassung veränderlicher Betriebsdaten wie z. B. des Wagengewichtes reicht. Diese "Asset Intelligence" am einzelnen Güterwagen entspräche den Forderungen von Verordnung (EU) 445/2011, AVV und UIC-Merkblatt 579-1, die Instandhaltung von Güterwagen auf Grundlage von Betriebsdaten, Leistung und Erfahrung zu entwickeln. Außerdem könnte Asset Intelligence die "für die Instandhaltung verantwortliche Stelle" (ECM) massiv bei den Aufgaben des Instandhaltungsmanagements entlasten.
Stillstand oder Technologiesprung für mehr Wettbewerbsfähigkeit?
Güterwageninstandhaltung - mit "Asset Intelligence" zu leistungsabhängiger Instandhaltung und mehr Professionalität
Standstill or technological leap for more competitiveness?
EI - Der Eisenbahningenieur ; 65 ; 34-37
2014-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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