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Die beiden Vorschriften berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" und "Unfallverhütungsvorschrift" der Bundesbahn wurden durch einen Fachausschuß harmonisiert. Als Ergebnis dieser Arbeit wurde im April 1995 die neugefaßte Vorschrift in Kraft gesetzt. Diese Vorschrift gilt unverändert für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen. Zu diesem Bereich zählt auch der Raum unter, neben und über den Gleisen, in welchem der dort Tätige durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden könnte.
Die beiden Vorschriften berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" und "Unfallverhütungsvorschrift" der Bundesbahn wurden durch einen Fachausschuß harmonisiert. Als Ergebnis dieser Arbeit wurde im April 1995 die neugefaßte Vorschrift in Kraft gesetzt. Diese Vorschrift gilt unverändert für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen. Zu diesem Bereich zählt auch der Raum unter, neben und über den Gleisen, in welchem der dort Tätige durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden könnte.
Arbeiten im Bereich von Gleisen
Kommentar zur neuen Unfallverhütungsvorschrift VBG 38a
Bau - BG ; 97-100
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Unfallverhütung , Glei , Betrieb , Betriebssicherheit , Vorschrift , DB AG
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