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Mängelrechte des Auftraggebers nach Abnahme (§ 13 VOB/B)
Die Vertragspflichten des Auftragnehmers reichen zeitlich weit über die Vollendung des Werks und die Abnahme seiner Leistungen hinaus. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Verjährungsfristen verpflichtet, in dieser Zeit auftretende Mängel zu beseitigen.
Mängelrechte des Auftraggebers nach Abnahme (§ 13 VOB/B)
Die Vertragspflichten des Auftragnehmers reichen zeitlich weit über die Vollendung des Werks und die Abnahme seiner Leistungen hinaus. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Verjährungsfristen verpflichtet, in dieser Zeit auftretende Mängel zu beseitigen.
Mängelrechte des Auftraggebers nach Abnahme (§ 13 VOB/B)
Bau. Archtre. Anspr.
Zanner, Christian (author)
2021-08-04
33 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Mängelrechte des Auftraggebers vor Abnahme (§ 4 VOB/B)
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|Die Mangelrechte des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme
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|Abnahme eines Werkvertrags durch Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung des Auftraggebers
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