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Mängelrechte des Auftraggebers nach Abnahme (§ 13 VOB/B)
Die Vertragspflichten des Auftragnehmers reichen zeitlich weit über die Vollendung des Werks und die Abnahme seiner Leistungen hinaus. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Verjährungsfristen verpflichtet, in dieser Zeit auftretende Mängel zu beseitigen.
Mängelrechte des Auftraggebers nach Abnahme (§ 13 VOB/B)
Die Vertragspflichten des Auftragnehmers reichen zeitlich weit über die Vollendung des Werks und die Abnahme seiner Leistungen hinaus. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Verjährungsfristen verpflichtet, in dieser Zeit auftretende Mängel zu beseitigen.
Mängelrechte des Auftraggebers nach Abnahme (§ 13 VOB/B)
Bau. Archtre. Anspr.
Zanner, Christian (Autor:in)
04.08.2021
33 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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