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Die Häfen in Bremerhaven 1950 –1963
Zusammenfassung Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges im Mai 1945 war das erste Ziel die Beseitigung der Kriegsschäden im Gebiet der Überseehäfen und der Fischereihäfen. Diese Wiederherstellungsarbeiten waren etwa im Jahre 1950 beendet. Beide Hafengruppen waren zu diesem Zeitpunkt wieder in vollem Umfange in Betrieb. Die nächste Aufgabe bestand nunmehr darin, den weiteren Ausbau vorzunehmen und hierbei nach einer neuen Generalplanung vorzugehen. Während das Überseehafengebiet seit der Gründung Bremerhavens im Jahre 1827 von den stadtbremischen Behörden verwaltet wurde, gehörte der Fischereihafen ursprünglich zu Preußen und wurde durch eine preußische Behörde, welche zuletzt die Bezeichnung Wasserstraßen-Hafenamt trug, ausgebaut. Nachdem das Fischereihafengebiet durch das Gesetz Nr. 46 des alliierten Kontrollrates vom 25. 2. 1947 vom Lande Bremen übernommen wurde, werden die beiden Hafengruppen Überseehafen und Fischereihafen nunmehr gemeinsam durch das Hansestadt Bremische Amt Bremerhaven verwaltet, welches dem Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr in Bremen unterstellt ist. Hierbei ist das Überseehafengebiet kommunalpolitisch traditionsgemäß ein Gebietsteil der Stadtgemeinde Bremen. Das Fischereihafengebiet dagegen gehört zum Land Bremen und kommunalpolitisch zum Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Häfen in Bremerhaven 1950 –1963
Zusammenfassung Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges im Mai 1945 war das erste Ziel die Beseitigung der Kriegsschäden im Gebiet der Überseehäfen und der Fischereihäfen. Diese Wiederherstellungsarbeiten waren etwa im Jahre 1950 beendet. Beide Hafengruppen waren zu diesem Zeitpunkt wieder in vollem Umfange in Betrieb. Die nächste Aufgabe bestand nunmehr darin, den weiteren Ausbau vorzunehmen und hierbei nach einer neuen Generalplanung vorzugehen. Während das Überseehafengebiet seit der Gründung Bremerhavens im Jahre 1827 von den stadtbremischen Behörden verwaltet wurde, gehörte der Fischereihafen ursprünglich zu Preußen und wurde durch eine preußische Behörde, welche zuletzt die Bezeichnung Wasserstraßen-Hafenamt trug, ausgebaut. Nachdem das Fischereihafengebiet durch das Gesetz Nr. 46 des alliierten Kontrollrates vom 25. 2. 1947 vom Lande Bremen übernommen wurde, werden die beiden Hafengruppen Überseehafen und Fischereihafen nunmehr gemeinsam durch das Hansestadt Bremische Amt Bremerhaven verwaltet, welches dem Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr in Bremen unterstellt ist. Hierbei ist das Überseehafengebiet kommunalpolitisch traditionsgemäß ein Gebietsteil der Stadtgemeinde Bremen. Das Fischereihafengebiet dagegen gehört zum Land Bremen und kommunalpolitisch zum Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Häfen in Bremerhaven 1950 –1963
Hafenbaudirektor Dipl.-Ing. Wollin, Gerhard (author) / Oberbaurat Dipl.-Ing. Eekert, Heinz (author) / Oberbaurat Dipl.-Ing. Lüninghöner, W. (author) / Geschäftsführer Brand, Bernhard (author) / Oberbaurat Dipl.-Ing. Gravert, Otto (author)
1965-01-01
21 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Die Entwicklung der Häfen in Bremen und Bremerhaven
Springer Verlag | 1953
|Public design - Ein Platz als Schiffsdeck und Bühne - Der Lloydplatz im Alten Hafen von Bremerhaven
Online Contents | 2004
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