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Brandsichere Behälter für Reinigungsmittel
Laut Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sind diese wie folgt zusammengefaßt: AI Flüssigkeiten Flammpunkt 0 bis 21 Grad C, AII Flüssigkeiten Flammpunkt 21 bis 55 Grad C, AIII Flüssigkeiten Flammpunkt 55 bis 100 Grad C und B: Flammpunkt unter 21 Grad C Wasserlöslichkeit bei 15 Grad C. Fahrlässiger Umgang mit diesen Gefahrstoffen geschieht bei Lagerung in zerbrechlichen Behältern, in Getränkeflaschen, in Arbeitsräumen oder Gängen, Umfüllen ohne Vorsorgemaßnahmen, Nichteinhaltung von Rauchverboten oder feuergefährliche Arbeiten im Bereich brennbarer Flüssigkeiten. Geeignete Behälter verhüten Schäden. Sie bestehen aus Spezialstahl, haben einen selbstschließenden Deckel und eventuell eine Flöte, um bei Annäherung einer Zündquelle keinen Brand oder Explosion zuzulassen. Die Behälter sind ergonomische gestaltet, d.h. die Flüssigkeit kann schnell, sicher, präzise und ohne Gesundheitsgefährdung entnommen werden. Gesetzliche Grundlagen zum korrekten Umgang mit Gefahrstoffen: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Bundesimmissionsschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Abfallbestimmungsverordnung, Löschwasserrückhalterichtlinie, Gefahrstoffverordnung, Richtlinie zur Lagerung von Heizöl, Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe und brennbare Flüssigkeiten, Arbeitsstättenrichtlinie, Richtlinie für Einrichtungen zum reinigen von Werkstücken.
Brandsichere Behälter für Reinigungsmittel
Laut Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sind diese wie folgt zusammengefaßt: AI Flüssigkeiten Flammpunkt 0 bis 21 Grad C, AII Flüssigkeiten Flammpunkt 21 bis 55 Grad C, AIII Flüssigkeiten Flammpunkt 55 bis 100 Grad C und B: Flammpunkt unter 21 Grad C Wasserlöslichkeit bei 15 Grad C. Fahrlässiger Umgang mit diesen Gefahrstoffen geschieht bei Lagerung in zerbrechlichen Behältern, in Getränkeflaschen, in Arbeitsräumen oder Gängen, Umfüllen ohne Vorsorgemaßnahmen, Nichteinhaltung von Rauchverboten oder feuergefährliche Arbeiten im Bereich brennbarer Flüssigkeiten. Geeignete Behälter verhüten Schäden. Sie bestehen aus Spezialstahl, haben einen selbstschließenden Deckel und eventuell eine Flöte, um bei Annäherung einer Zündquelle keinen Brand oder Explosion zuzulassen. Die Behälter sind ergonomische gestaltet, d.h. die Flüssigkeit kann schnell, sicher, präzise und ohne Gesundheitsgefährdung entnommen werden. Gesetzliche Grundlagen zum korrekten Umgang mit Gefahrstoffen: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Bundesimmissionsschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Abfallbestimmungsverordnung, Löschwasserrückhalterichtlinie, Gefahrstoffverordnung, Richtlinie zur Lagerung von Heizöl, Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe und brennbare Flüssigkeiten, Arbeitsstättenrichtlinie, Richtlinie für Einrichtungen zum reinigen von Werkstücken.
Brandsichere Behälter für Reinigungsmittel
Friedl, W.J. (author)
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 514-517
1999
4 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
Brandgefahr , brennbares Gas , Brennbarkeit (Verbrennbarkeit) , Explosionsschutz , Flammbarkeit , Flammpunkt , Gesetzgebung , Gesundheitsgefährdung , Gesundheitsschutz , Handhabung von Flüssigkeiten , Reinigungsmittel , Schadenursachenforschung , Schadenverhütung , Vorratsbehälter , brennbare Flüssigkeit
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