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Ein Muss für mehr Sicherheit. Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse sind Pflicht
Selbstschließende Türen oder Tore, die durch Verkeilen, Verstellen oder sonstige blockierende Elemente unzulässig offengehalten werden, setzen eine wichtige Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes außer Betrieb. Zum Offenhalten von Feuerschutztüren werden heute Feststellanlagen eingesetzt. Die Definition einer Feststellanlage gibt es in den DIBt-Richtlinien (DIBt: Deutsches Institut für Bautechnik). Danach sind Feststellanlagen Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: Eine Festellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Jede Feststellanlage muss vom DIBt zugelassen werden, wobei alle systemzugehörigen Teile zusammen geprüft und zugelassen werden müssen. Die Projektierung der Feststellanlage ergibt sich ebenfalls aus den DIBt-Richtlinien. In diesen wird empfohlen, so weit wie möglich Rauchmelder einzusetzen. Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen, die nur von Fachkräften durchgeführt werden darf. Man kann davon ausgehen, dass die Mehrzahl der installierten Feststellanlagen nicht abgenommen werden, was zum einen daran liegt, dass die Baubehördern bei der Bauabnahme nicht ausdrücklich auf den Abnahmenachweis der Feststellanlage bestehen. Die einzige vom DIBt benannte Prüfstelle ist der Verband der Schadenversicherer (VdS).
Ein Muss für mehr Sicherheit. Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse sind Pflicht
Selbstschließende Türen oder Tore, die durch Verkeilen, Verstellen oder sonstige blockierende Elemente unzulässig offengehalten werden, setzen eine wichtige Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes außer Betrieb. Zum Offenhalten von Feuerschutztüren werden heute Feststellanlagen eingesetzt. Die Definition einer Feststellanlage gibt es in den DIBt-Richtlinien (DIBt: Deutsches Institut für Bautechnik). Danach sind Feststellanlagen Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: Eine Festellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Jede Feststellanlage muss vom DIBt zugelassen werden, wobei alle systemzugehörigen Teile zusammen geprüft und zugelassen werden müssen. Die Projektierung der Feststellanlage ergibt sich ebenfalls aus den DIBt-Richtlinien. In diesen wird empfohlen, so weit wie möglich Rauchmelder einzusetzen. Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen, die nur von Fachkräften durchgeführt werden darf. Man kann davon ausgehen, dass die Mehrzahl der installierten Feststellanlagen nicht abgenommen werden, was zum einen daran liegt, dass die Baubehördern bei der Bauabnahme nicht ausdrücklich auf den Abnahmenachweis der Feststellanlage bestehen. Die einzige vom DIBt benannte Prüfstelle ist der Verband der Schadenversicherer (VdS).
Ein Muss für mehr Sicherheit. Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse sind Pflicht
Locking devices for fire protection doors
Solasse, D. (author)
Der Betriebsleiter ; 40 ; 22-23
1999
2 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
INSTALLATIOSSCHÄCHTE - Feuerschutzabschlüsse oder Revisionsabschlüsse?
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