A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die westlichen Industriestaaten haben angesichts der Verbreitung umweltgefährdender Substanzen eine Anzahl von Regelwerken erlassen. In Deutschland zählen dazu Umweltverträglichkeitsprüfung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bodenschutzgesetz. Wassergefährdende Stoffe dürfen nach Paragraph 19g des Wasserhaushaltsgesetzes nur in entsprechend gesicherten Anlagen geführt werden. Konkrete Anforderungen sind in der 'Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' VAwS definiert. Darin wird festgelegt, dass die entsprechenden Bauwerke neben einem Standsicherheitsnachweis auch einen Dichtigkeitsnachweis erbringen müssen. Die baupraktische Umsetzung wiederum ist auf Landesebene in der VAwS und den TRwS (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe) sowie anderen Vorschriften geregelt. Darunter ist die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton 'Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen'. Der Beitrag beschreibt, wie unter Einhaltung der genannten Regeln in Abhängigkeit von Beanspruchungsklasse, Wassergefährdungsklasse und Art der Anlage eine ausreichende Dichtfläche aufzubauen und ihre Dichtheit nachzuweisen ist. Nach TRwS werden dabei Ableitflächen, Auffangraum und Tiefpunkt (das ist der Ort, an dem sich wassergefährdende Stoffe zuerst ansammeln) unterschieden. Ebenso differenziert wird nach Beanspruchungsstufe: gering (kurzzeitig), mittel (zeitlich begrenzt) und hoch (langandauernd). Zudem ist nach physikalischer Einwirkung (im wesentlichen die Eindringtiefe), nach chemischer Einwirkung (mit Veränderung der Beschaffenheit des Betons) sowie nach mechanischer Einwirkung (Last oder Zwang) zu unterscheiden. Die hier beschriebenen Bauteile aus wasserundurchlässigem und flüssigkeitsdichtem Beton nach DIN 1045 bzw. DAfStb-Rili sind als Sekundärbarrieren ausgelegt, kommen also erst bei unbeabsichtigtem Austreten der Gefahrstoffe zum Tragen. Die Einwirkungen aus Last sind Aufgabe des Tragwerksplaners, der den Dichtigkeitsnachweis über den Nachweis, daß der Beton ungerissen bleibt, den Nachweis einer Mindestdruckzonendicke oder den Rißbreitennachweis erbringen kann. Aufgabe des Prüfingenieurs ist dann die Überprüfung von Standsicherheit und rechnerischem Dichtigkeitsnachweis sowie die Ausführungsüberwachung. Der Sachverständige nach der VAwS muß vor der Inbetriebnahme und während des Betriebs die sicherheitsrelevanten Punkte kontrollieren sowie das Beaufschlagungskonzept überprüfen.
Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die westlichen Industriestaaten haben angesichts der Verbreitung umweltgefährdender Substanzen eine Anzahl von Regelwerken erlassen. In Deutschland zählen dazu Umweltverträglichkeitsprüfung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bodenschutzgesetz. Wassergefährdende Stoffe dürfen nach Paragraph 19g des Wasserhaushaltsgesetzes nur in entsprechend gesicherten Anlagen geführt werden. Konkrete Anforderungen sind in der 'Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' VAwS definiert. Darin wird festgelegt, dass die entsprechenden Bauwerke neben einem Standsicherheitsnachweis auch einen Dichtigkeitsnachweis erbringen müssen. Die baupraktische Umsetzung wiederum ist auf Landesebene in der VAwS und den TRwS (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe) sowie anderen Vorschriften geregelt. Darunter ist die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton 'Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen'. Der Beitrag beschreibt, wie unter Einhaltung der genannten Regeln in Abhängigkeit von Beanspruchungsklasse, Wassergefährdungsklasse und Art der Anlage eine ausreichende Dichtfläche aufzubauen und ihre Dichtheit nachzuweisen ist. Nach TRwS werden dabei Ableitflächen, Auffangraum und Tiefpunkt (das ist der Ort, an dem sich wassergefährdende Stoffe zuerst ansammeln) unterschieden. Ebenso differenziert wird nach Beanspruchungsstufe: gering (kurzzeitig), mittel (zeitlich begrenzt) und hoch (langandauernd). Zudem ist nach physikalischer Einwirkung (im wesentlichen die Eindringtiefe), nach chemischer Einwirkung (mit Veränderung der Beschaffenheit des Betons) sowie nach mechanischer Einwirkung (Last oder Zwang) zu unterscheiden. Die hier beschriebenen Bauteile aus wasserundurchlässigem und flüssigkeitsdichtem Beton nach DIN 1045 bzw. DAfStb-Rili sind als Sekundärbarrieren ausgelegt, kommen also erst bei unbeabsichtigtem Austreten der Gefahrstoffe zum Tragen. Die Einwirkungen aus Last sind Aufgabe des Tragwerksplaners, der den Dichtigkeitsnachweis über den Nachweis, daß der Beton ungerissen bleibt, den Nachweis einer Mindestdruckzonendicke oder den Rißbreitennachweis erbringen kann. Aufgabe des Prüfingenieurs ist dann die Überprüfung von Standsicherheit und rechnerischem Dichtigkeitsnachweis sowie die Ausführungsüberwachung. Der Sachverständige nach der VAwS muß vor der Inbetriebnahme und während des Betriebs die sicherheitsrelevanten Punkte kontrollieren sowie das Beaufschlagungskonzept überprüfen.
Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Planning and design of waterproof surfaces in connection with water endangering material
Morgen, K. (author)
Beton- und Stahlbetonbau ; 95 ; 286-294
2000
9 Seiten, 8 Bilder, 5 Tabellen, 14 Quellen
Article (Journal)
German
Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wiley | 2000
|Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wiley | 2022
|Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Online Contents | 1996
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
IuD Bahn | 1996
|