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Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ausgehend vom Besorgnisgrundsatz nach § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes und den konkreten Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden mit den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe und der DAfStb‐Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dem Bauingenieur verbindliche Regelwerke für die Planung und Bemessung von Dichtflächen gegeben. Die wesentlichen Begriffe werden erläutert, die erforderlichen Nachweise aufgeführt und die Aufgaben des planenden Ingenieurs und des Prüfingenieurs dargelegt.
Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ausgehend vom Besorgnisgrundsatz nach § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes und den konkreten Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden mit den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe und der DAfStb‐Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dem Bauingenieur verbindliche Regelwerke für die Planung und Bemessung von Dichtflächen gegeben. Die wesentlichen Begriffe werden erläutert, die erforderlichen Nachweise aufgeführt und die Aufgaben des planenden Ingenieurs und des Prüfingenieurs dargelegt.
Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Morgen, K. (author)
Beton‐ und Stahlbetonbau ; 95 ; 286-294
2000-05-01
9 pages
Article (Journal)
Electronic Resource
English
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