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Minimales Ausfallrisiko. Tipps zur Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen
Überall dort, wo brennbare und/oder toxische Substanzen gelagert, abgefüllt, verarbeitet oder transportiert werden, ist das Gefährdungspotential bekanntermaßen besonders hoch. Die richtige Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen kann die Risiken für Mensch und Natur aber deutlich reduzieren. Zum Schutz von Mensch und Anlagen hat der Gesetzgeber Gesetze und Rechtsverordnungen erlassen, zu deren Ausgestaltung der zuständige Bundesministen nach gewissen Kriterien zusammengesetzte Fachgremien und Ausschüsse einberuft. Die Berufsgenossenschaften haben zahlreiche Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter herausgegeben, von denen im Zusammenhang mit der Detektion brennbarer Gase und Dämpfe insbesondere das neu überarbeitete Merkblatt T 023 ein echte Hilfestellung für den Anlagenplaner sein kann. Sowohl die Explosionsschutz-Regeln (Ex-RT) als auch das Merkblatt T 023 fordern, dass Gaswarnanlagen, die für den vorbeugenden (primären) Explosionsschutz eingesetzt werden, gewisse Sicherheitskriterien erfüllen müssen, die durch anerkannte Prüfstellen geprüft und bescheinigt werden. Schon zum Zeitpunkt der Planung müssen konkrete Aussagen über die erforderlichen, durch die Gaswarnanlage auszulösenden Gegenmaßnahmen vorliegen. Weiterhin müssen solche Aktionen von organisatorischen Maßnahmen begleitet sein, die in Form von Alarmplänen festgeschrieben sind. Die Punkt-, Flächen- oder Randüberwachung, die Ortskenntnis, die Sensorplazierung, die Kalibrierung von Gaswarngeräten und die Alarmschwellen sind im weiteren betrachtet.
Minimales Ausfallrisiko. Tipps zur Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen
Überall dort, wo brennbare und/oder toxische Substanzen gelagert, abgefüllt, verarbeitet oder transportiert werden, ist das Gefährdungspotential bekanntermaßen besonders hoch. Die richtige Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen kann die Risiken für Mensch und Natur aber deutlich reduzieren. Zum Schutz von Mensch und Anlagen hat der Gesetzgeber Gesetze und Rechtsverordnungen erlassen, zu deren Ausgestaltung der zuständige Bundesministen nach gewissen Kriterien zusammengesetzte Fachgremien und Ausschüsse einberuft. Die Berufsgenossenschaften haben zahlreiche Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter herausgegeben, von denen im Zusammenhang mit der Detektion brennbarer Gase und Dämpfe insbesondere das neu überarbeitete Merkblatt T 023 ein echte Hilfestellung für den Anlagenplaner sein kann. Sowohl die Explosionsschutz-Regeln (Ex-RT) als auch das Merkblatt T 023 fordern, dass Gaswarnanlagen, die für den vorbeugenden (primären) Explosionsschutz eingesetzt werden, gewisse Sicherheitskriterien erfüllen müssen, die durch anerkannte Prüfstellen geprüft und bescheinigt werden. Schon zum Zeitpunkt der Planung müssen konkrete Aussagen über die erforderlichen, durch die Gaswarnanlage auszulösenden Gegenmaßnahmen vorliegen. Weiterhin müssen solche Aktionen von organisatorischen Maßnahmen begleitet sein, die in Form von Alarmplänen festgeschrieben sind. Die Punkt-, Flächen- oder Randüberwachung, die Ortskenntnis, die Sensorplazierung, die Kalibrierung von Gaswarngeräten und die Alarmschwellen sind im weiteren betrachtet.
Minimales Ausfallrisiko. Tipps zur Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen
Jessel, W. (author)
CAV - Chemie-Anlagen + Verfahren ; 34 ; 74-78
2001
4 Seiten, 5 Bilder
Article (Journal)
German
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