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Erstellung von Explosionsschutzdokumenten anhand von Anlagenbeispielen der pharmazeutischen Industrie
Um Produktionsausfälle oder gar Personenschäden zu vermeiden, ist es gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) der pharmazeutischen Industrie trotz ökonomischer Zwänge erforderlich, während der Anlagenplanung, bei verfahrenstechnischen Änderungen und bei Produktwechsel hinreichende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten und auch zu einem ungestörten Produktionsablauf beitragen. Die dazu notwendige Gefährdungsbeurteilung und die entsprechende Auswahl von Schutzmaßnahmen ist möglichst systematisch nicht nur bei der Inbetriebnahme, sondern auch bei relevanten Änderungen in der Verfahrenstechnik oder den Rezepturen, durchzuführen. Die Anlagenbeschreibung sollte, genau wie die Gefährdungsanalyse und die umgesetzten Explosionsschutzmaßnahmen, schon aus Gründen der Qualitäts- und Wissenssicherung dokumentiert werden. Dadurch werden die für den Betrieb Verantwortlichen in die Lage versetzt, die Einsatzmöglichkeiten der Apparate/Arbeitsplätze hinsichtlich des Explosions- und Arbeitsschutzes zu beurteilen. Auch die Richtlinie 1999/92/EG verpflichtet den Arbeitgeber, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Um den KMU eine Hilfe bei der Erstellung dieser Explosionsschutzdokumente an die Hand zu geben, wurden besonders häufig auftretende Grundoperationen und Apparate im Rahmen eines Forschungsvorhabens systematisch hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Eignung bei bestimmten Produkteigenschaften und Fahrweisen bewertet. In diesem Artikel werden einige Anregungen zum sinnvollen Aufbau von Explosionsschutzdokumenten gegeben.
Erstellung von Explosionsschutzdokumenten anhand von Anlagenbeispielen der pharmazeutischen Industrie
Um Produktionsausfälle oder gar Personenschäden zu vermeiden, ist es gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) der pharmazeutischen Industrie trotz ökonomischer Zwänge erforderlich, während der Anlagenplanung, bei verfahrenstechnischen Änderungen und bei Produktwechsel hinreichende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten und auch zu einem ungestörten Produktionsablauf beitragen. Die dazu notwendige Gefährdungsbeurteilung und die entsprechende Auswahl von Schutzmaßnahmen ist möglichst systematisch nicht nur bei der Inbetriebnahme, sondern auch bei relevanten Änderungen in der Verfahrenstechnik oder den Rezepturen, durchzuführen. Die Anlagenbeschreibung sollte, genau wie die Gefährdungsanalyse und die umgesetzten Explosionsschutzmaßnahmen, schon aus Gründen der Qualitäts- und Wissenssicherung dokumentiert werden. Dadurch werden die für den Betrieb Verantwortlichen in die Lage versetzt, die Einsatzmöglichkeiten der Apparate/Arbeitsplätze hinsichtlich des Explosions- und Arbeitsschutzes zu beurteilen. Auch die Richtlinie 1999/92/EG verpflichtet den Arbeitgeber, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Um den KMU eine Hilfe bei der Erstellung dieser Explosionsschutzdokumente an die Hand zu geben, wurden besonders häufig auftretende Grundoperationen und Apparate im Rahmen eines Forschungsvorhabens systematisch hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Eignung bei bestimmten Produkteigenschaften und Fahrweisen bewertet. In diesem Artikel werden einige Anregungen zum sinnvollen Aufbau von Explosionsschutzdokumenten gegeben.
Erstellung von Explosionsschutzdokumenten anhand von Anlagenbeispielen der pharmazeutischen Industrie
Hesener, U. (author) / Barth, U. (author) / Dyrba, B. (author)
2001
13 Seiten, 3 Bilder, 7 Quellen
Conference paper
German