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Rechtliche Aspekte des Technologietransfers. Internationales Vertragsrecht
Technologie ist technisches Wissen mit den dazugehörenden Immaterialgüterrechten. Deshalb ist für den Geschäftserfolg eine genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung sprechen manchmal steuerliche und/oder Genehmigungsgründe für den Abschluss von Teilverträgen. Zu beachten ist auf jeden Fall, dass eine ganze Reihe von Ländern Richtlinien für die Vertragsgestaltung erlassen hat. Die Basis eines Nutzungsvertrages ist die eindeutige Bestimmung des zu transferierenden Know-hows sowie der Umfang der gestatteten Nutzung. Für bestimmte Waren und Technologien sind Genehmigungen bei staatlichen Ausfuhrämtern zu beantragen. Urheberschutzvermerke werden für alle technischen Unterlagen und Computersoftware verwendet, deren Nutzung durch Dritte beschränkt werden soll. Eine Geheimhaltungs-Vereinbarung wird vor dem Informationsaustausch abgeschlossen. Für die Zusammenarbeit bei Entwicklungen wird ein Vertrag abgeschlossen, der beide Partner namentlich nennt und Arbeitsgebiet und Ziel der Entwicklung ausführlich beschreibt. Es werden Lizenzvereinbarungen geschlossen, welche allgemeine lizenzvertragliche Bestimmungen enthalten. Die Handhabung der Technologie nach dem Ende der Zusammenarbeit sollte vertraglich geregelt werden.
Rechtliche Aspekte des Technologietransfers. Internationales Vertragsrecht
Technologie ist technisches Wissen mit den dazugehörenden Immaterialgüterrechten. Deshalb ist für den Geschäftserfolg eine genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung sprechen manchmal steuerliche und/oder Genehmigungsgründe für den Abschluss von Teilverträgen. Zu beachten ist auf jeden Fall, dass eine ganze Reihe von Ländern Richtlinien für die Vertragsgestaltung erlassen hat. Die Basis eines Nutzungsvertrages ist die eindeutige Bestimmung des zu transferierenden Know-hows sowie der Umfang der gestatteten Nutzung. Für bestimmte Waren und Technologien sind Genehmigungen bei staatlichen Ausfuhrämtern zu beantragen. Urheberschutzvermerke werden für alle technischen Unterlagen und Computersoftware verwendet, deren Nutzung durch Dritte beschränkt werden soll. Eine Geheimhaltungs-Vereinbarung wird vor dem Informationsaustausch abgeschlossen. Für die Zusammenarbeit bei Entwicklungen wird ein Vertrag abgeschlossen, der beide Partner namentlich nennt und Arbeitsgebiet und Ziel der Entwicklung ausführlich beschreibt. Es werden Lizenzvereinbarungen geschlossen, welche allgemeine lizenzvertragliche Bestimmungen enthalten. Die Handhabung der Technologie nach dem Ende der Zusammenarbeit sollte vertraglich geregelt werden.
Rechtliche Aspekte des Technologietransfers. Internationales Vertragsrecht
Wetzel, P.R. (author)
Elektrotechnik, Aarau ; 53 ; 37-39
2002
3 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
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