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Gekauft und dann gerissen - Teil I
Risse sind bei Gebäuden immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Am Beispiel eines viergeschossigen Wohngebäudes wird gezeigt, dass eine sorgfältige Analyse des Istzustandes bei der Ursachenfindung überraschende Ergebnisse zutage fördern kann. Im beschriebenen Fall war die Hauptursache der immer wieder kehrenden Risse im eingesetzten Material der Innenwände zu finden. Anstelle des vom Architekten vorgesehenen Bimsbetonsteines wurde Kalksandstein eingesetzt, der das doppelte Rohgewicht aufweist. Damit unterliegen die weitgespannten Geschoßdecken hohen ständigen Auflasten, für die sie nicht ausgelegt sind. Bei der Suche nach dem Schuldigen wurde deutlich, dass der Architekt bei den Wandbaustoffen in seinen Plänen keine eindeutigen Vorgaben gemacht hat. Die Tragwerksplaner hatten die Innenwände als nichttragend vorgesehen und das Wandgewicht entsprechend begrenzt. Durch entsprechende Materialwahl hätte die Baufirma die Schäden zumindest begrenzen können. Allerdings hätte dies nicht ausgereicht. Es wird festgehalten, dass der Architekt die Pflicht hat, seine Baustoffangaben für die Ausführungsunterlagen mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Gekauft und dann gerissen - Teil I
Risse sind bei Gebäuden immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Am Beispiel eines viergeschossigen Wohngebäudes wird gezeigt, dass eine sorgfältige Analyse des Istzustandes bei der Ursachenfindung überraschende Ergebnisse zutage fördern kann. Im beschriebenen Fall war die Hauptursache der immer wieder kehrenden Risse im eingesetzten Material der Innenwände zu finden. Anstelle des vom Architekten vorgesehenen Bimsbetonsteines wurde Kalksandstein eingesetzt, der das doppelte Rohgewicht aufweist. Damit unterliegen die weitgespannten Geschoßdecken hohen ständigen Auflasten, für die sie nicht ausgelegt sind. Bei der Suche nach dem Schuldigen wurde deutlich, dass der Architekt bei den Wandbaustoffen in seinen Plänen keine eindeutigen Vorgaben gemacht hat. Die Tragwerksplaner hatten die Innenwände als nichttragend vorgesehen und das Wandgewicht entsprechend begrenzt. Durch entsprechende Materialwahl hätte die Baufirma die Schäden zumindest begrenzen können. Allerdings hätte dies nicht ausgereicht. Es wird festgehalten, dass der Architekt die Pflicht hat, seine Baustoffangaben für die Ausführungsunterlagen mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Gekauft und dann gerissen - Teil I
Wapenhans, W. (author) / Groß, J.P. (author)
Beton- und Stahlbetonbau ; 97 ; 163-164
2002
2 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
Gekauft und dann gerissen ‐ Teil II
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