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Gekauft und dann gerissen - Teil II
(Forts. aus Heft 97(2002)3, S. 163-164) Die großen Verformungen der Geschossdecken erzeugen an den Innen- und Außenwänden des im Rahmen eines Gerichtgutachtens zu untersuchenden Dresdner Reihenhauses erhebliche Horizontal- und Schrägrisse. Die Rissweiten liegen oberhalb 0,3 mm und gehen über das Maß der optischen Bedenklichkeit weit hinaus. Die Ursache für die großen Verformungen der Geschossdecken ist in Planungsfehlern der Architekten und Tragwerksplaner und Ausführungsfehlern des Rohbauers zu suchen, die als Erfüllungsgehilfen eines Generalunternehmers tätig waren. Nutzungsfehler durch die Bewohner des Hauses kommen nicht in Betracht. Maßgebend für die großen Verformungen sind die Überlastungen der Decken mit zu schweren Innenwänden. Diese bestehen entgegen der Tragwerksplanung nicht aus leichten Mauersteinen, sondern aus schweren Kalksandsteinen. Durch die Rohbaufirma wurde die Ausführung entgegen der Planung an weiteren Details geändert, die sich ungünstig - aber nicht wesentlich - auf das Verformungsverhalten der Decken auswirkten. Die Vorgaben der Ausführungspläne des Architekten und die Baubeschreibung enthielten keine bzw. widersprüchliche Angaben für die Wandbaustoffe. Die erforderliche maßgebende Lasteinschränkung des Tragwerkplaners (Wandgewicht < 150 kg/Quadratmeter) für die Innenwände wurde nicht berücksichtigt. Die Tragwerksplaner planten die Geschossdecken mit zu geringen Dicken und Stahlbewehrungen, so dass die Tragfähigkeit mit den vorgeschriebenen Sicherheiten nach DIN 1045 nicht erfüllt wird. Der Prüfingenieur konnte die fehlerhaften Berechnungen nicht erkennen, so dass eine Nachbesserung der Tragwerksplanung ausblieb. Um eine Sanierungslösung zu finden, waren vom Gerichtssachverständigen umfangreiche statische Berechnungen nötig. Durch teilweisen Umbau der schweren Trennwände in leichte Trockenbauwände, durch Umbildung nichttragender in tragende Wände sowie durch zusätzliche Stützungen der Decken mit Unterzügen und Lamellenbewehrungen lassen sich die vorhandenen Geschossdecken für die vorgeschriebene Mindestverkehrlast von 150 kg/Quadratmeter (= 1,5 kN/Quadratmeter) ausreichend stand- und verformungssicher ertüchtigen. Die Sanierungskosten inklusive aller am Wohnhaus nach Beweiserhebung vorgefundener Mängel belaufen sich auf rund 40000 Euro (brutto). Nach fachgerechtem Abschluss der Sanierungsarbeiten ist die volle Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit des Wohnhauses hergestellt. Damit führt es nicht vom Riss zum Abriss, wie die Überschrift fragend offen lässt, aber die Instandsetzungsaufwendungen sind erheblich.
Gekauft und dann gerissen - Teil II
(Forts. aus Heft 97(2002)3, S. 163-164) Die großen Verformungen der Geschossdecken erzeugen an den Innen- und Außenwänden des im Rahmen eines Gerichtgutachtens zu untersuchenden Dresdner Reihenhauses erhebliche Horizontal- und Schrägrisse. Die Rissweiten liegen oberhalb 0,3 mm und gehen über das Maß der optischen Bedenklichkeit weit hinaus. Die Ursache für die großen Verformungen der Geschossdecken ist in Planungsfehlern der Architekten und Tragwerksplaner und Ausführungsfehlern des Rohbauers zu suchen, die als Erfüllungsgehilfen eines Generalunternehmers tätig waren. Nutzungsfehler durch die Bewohner des Hauses kommen nicht in Betracht. Maßgebend für die großen Verformungen sind die Überlastungen der Decken mit zu schweren Innenwänden. Diese bestehen entgegen der Tragwerksplanung nicht aus leichten Mauersteinen, sondern aus schweren Kalksandsteinen. Durch die Rohbaufirma wurde die Ausführung entgegen der Planung an weiteren Details geändert, die sich ungünstig - aber nicht wesentlich - auf das Verformungsverhalten der Decken auswirkten. Die Vorgaben der Ausführungspläne des Architekten und die Baubeschreibung enthielten keine bzw. widersprüchliche Angaben für die Wandbaustoffe. Die erforderliche maßgebende Lasteinschränkung des Tragwerkplaners (Wandgewicht < 150 kg/Quadratmeter) für die Innenwände wurde nicht berücksichtigt. Die Tragwerksplaner planten die Geschossdecken mit zu geringen Dicken und Stahlbewehrungen, so dass die Tragfähigkeit mit den vorgeschriebenen Sicherheiten nach DIN 1045 nicht erfüllt wird. Der Prüfingenieur konnte die fehlerhaften Berechnungen nicht erkennen, so dass eine Nachbesserung der Tragwerksplanung ausblieb. Um eine Sanierungslösung zu finden, waren vom Gerichtssachverständigen umfangreiche statische Berechnungen nötig. Durch teilweisen Umbau der schweren Trennwände in leichte Trockenbauwände, durch Umbildung nichttragender in tragende Wände sowie durch zusätzliche Stützungen der Decken mit Unterzügen und Lamellenbewehrungen lassen sich die vorhandenen Geschossdecken für die vorgeschriebene Mindestverkehrlast von 150 kg/Quadratmeter (= 1,5 kN/Quadratmeter) ausreichend stand- und verformungssicher ertüchtigen. Die Sanierungskosten inklusive aller am Wohnhaus nach Beweiserhebung vorgefundener Mängel belaufen sich auf rund 40000 Euro (brutto). Nach fachgerechtem Abschluss der Sanierungsarbeiten ist die volle Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit des Wohnhauses hergestellt. Damit führt es nicht vom Riss zum Abriss, wie die Überschrift fragend offen lässt, aber die Instandsetzungsaufwendungen sind erheblich.
Gekauft und dann gerissen - Teil II
Wapenhans, W. (author) / Groß, J.P. (author)
Beton- und Stahlbetonbau ; 97 ; 221-224
2002
4 Seiten, 5 Bilder
Article (Journal)
German
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