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Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf in Deutschland eingesetzte Bauprodukte
Die 1988 in Kraft getretene EG Bauproduktenrichtlinie beinhaltet Regelungen zum Inverkehrbringen von Bauprodukten, die 1992 mit dem Bauproduktengesetz in deutsches Recht umgesetzt wurden. Aus Sicht der Kommission ist die europäische Harmonisierung für Bauprodukte erreicht, wenn die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, ein CE-Zeichen tragen. Um dieses Zeichen erteilen zu können, müssen die Eigenschaften festgelegt sein, die für das CE-Zeichen relevant sind. Ferner müssen die Prüfverfahren für die Bestimmung dieser Eigenschaften als harmonisierte Normen vorliegen. Eine Zuordnung zwischen dem Anwendungsbereich und den hierfür erforderlichen Eigenschaften enthalten die Produktnormen nicht. Diese müssen weiterhin national geregelt werden. Entscheidend für die Verwendbarkeit dieser Produkte sind also weiterhin die nationalen Regeln. In Deutschland ist das Brandverhalten von Bauprodukten durch die Bauordnungen, die Bauregellisten und eine Reihe von Normen umfassend gesetzlich geregelt. Deshalb muss die Anwendung der neuen europäischen Klassen im deutschen Baurecht definiert werden, bevor Produkte mit dem CE-Zeichen tatsächlich in Deutschland im Bauwesen verwendet werden dürfen. Auch im europäischen System selbst bestehen noch Lücken. Für einige Produktgruppen ist noch nicht festgelegt, wie geprüft und klassifiziert werden muss, und notwendige Referenzversuche sind noch nicht definiert. Einen großen Vorteil haben Produkte, denen es gelingt, in eine 'deemed to satisfy'-Liste aufgenommen zu werden. Solche Listen enthalten Produkte, denen ohne weitere Prüfung eine bestimmte Brandklassifizierung zugesprochen wird. Die Gruppe der Regulators beziehungsweise der 'Ständige Ausschuss für Bauprodukte' entscheiden, welche Produkte aufgenommen werden. Für Holzprodukte wurde bereits ein solcher Antrag gestellt. Leider wurde nicht akzeptiert, dass vorliegende Erfahrungen aus nationalen Klassifizierungssystemen hier einfließen. Für eine Aufnahme in die Liste der Produkte, die ohne weitere Prüfung klassifiziert werden, wird immer der Nachweis der entsprechenden Eigenschaften mit den neuen europäischen Verfahren verlangt.
Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf in Deutschland eingesetzte Bauprodukte
Die 1988 in Kraft getretene EG Bauproduktenrichtlinie beinhaltet Regelungen zum Inverkehrbringen von Bauprodukten, die 1992 mit dem Bauproduktengesetz in deutsches Recht umgesetzt wurden. Aus Sicht der Kommission ist die europäische Harmonisierung für Bauprodukte erreicht, wenn die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, ein CE-Zeichen tragen. Um dieses Zeichen erteilen zu können, müssen die Eigenschaften festgelegt sein, die für das CE-Zeichen relevant sind. Ferner müssen die Prüfverfahren für die Bestimmung dieser Eigenschaften als harmonisierte Normen vorliegen. Eine Zuordnung zwischen dem Anwendungsbereich und den hierfür erforderlichen Eigenschaften enthalten die Produktnormen nicht. Diese müssen weiterhin national geregelt werden. Entscheidend für die Verwendbarkeit dieser Produkte sind also weiterhin die nationalen Regeln. In Deutschland ist das Brandverhalten von Bauprodukten durch die Bauordnungen, die Bauregellisten und eine Reihe von Normen umfassend gesetzlich geregelt. Deshalb muss die Anwendung der neuen europäischen Klassen im deutschen Baurecht definiert werden, bevor Produkte mit dem CE-Zeichen tatsächlich in Deutschland im Bauwesen verwendet werden dürfen. Auch im europäischen System selbst bestehen noch Lücken. Für einige Produktgruppen ist noch nicht festgelegt, wie geprüft und klassifiziert werden muss, und notwendige Referenzversuche sind noch nicht definiert. Einen großen Vorteil haben Produkte, denen es gelingt, in eine 'deemed to satisfy'-Liste aufgenommen zu werden. Solche Listen enthalten Produkte, denen ohne weitere Prüfung eine bestimmte Brandklassifizierung zugesprochen wird. Die Gruppe der Regulators beziehungsweise der 'Ständige Ausschuss für Bauprodukte' entscheiden, welche Produkte aufgenommen werden. Für Holzprodukte wurde bereits ein solcher Antrag gestellt. Leider wurde nicht akzeptiert, dass vorliegende Erfahrungen aus nationalen Klassifizierungssystemen hier einfließen. Für eine Aufnahme in die Liste der Produkte, die ohne weitere Prüfung klassifiziert werden, wird immer der Nachweis der entsprechenden Eigenschaften mit den neuen europäischen Verfahren verlangt.
Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf in Deutschland eingesetzte Bauprodukte
Antonatus, E. (author)
2001
22 Seiten, 6 Tabellen
Conference paper
German
TIBKAT | 1992
EG-Bauproduktenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Normungsarbeit
Tema Archive | 1990
|Die Bauproduktenrichtlinie : Gegenüberstellung und Abweichungen
TIBKAT | 2000
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