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Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf die zukünftige Verwendung von Kunststoffen in Deutschland und Europa
Die EG Bauproduktenrichtlinie sollte sicherstellen, dass ein Kunststoff-Produkt nur einmal in Europa geprüft und klassifiziert werden muss, und dann in allen EU-Ländern verwendet werden kann. Die Erwartungen haben sich bisher nicht erfüllt. Der größte Teil der Normen für die Prüfung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen ist bereits seit einiger Zeit verabschiedet und basierend darauf wurden und werden eine Reihe von Produktnormen erstellt. Aber immer wieder haben die Behörden verschiedener Länder Forderungen nachgeschoben, so dass die Prüf- und Klassifizierungsnormen ergänzt werden müssen. Durch die Einführung neuer Prüfmethoden, mit denen weder Prüfstellen noch Hersteller Erfahrung haben, ergeben sich zusätzliche Schwierigkeiten. Es fehlen genaue Festlegungen für die Prüfung einzelner Produkte und Regeln zur Anwendbarkeit von Prüfergebnissen und Referenzszenarien. Die Vergleichbarkeit mit den alten nationalen Verfahren ist gerade für brennbare Produkte nicht immer gegeben. Deshalb zögern die meisten nationalen Behörden, die europäischen Klassifizierungen ohne Zusatzforderungen in ihrem Baurecht zu verwenden. Hersteller von Bauprodukten, für die bereits Produktnormen existieren, haben begonnen, ihre Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen, müssen aber wohl auf nicht absehbare Zeit weiterhin zusätzlich Prüfungen und Zulassungen nach nationalen Systemen durchführen. Das bedeutet doppelten Aufwand - Prüfung und Klassifizierung nach dem europäischen System und parallel dazu nach den nationalen Normen. Bestimmte Produkte können nicht in die europäischen Klassen eingereiht werden, die den bisher erreichten nationalen Klassen entsprechen. Hier müssen die Vertreter der Hersteller zusammen mit den Behörden Lösungen finden, damit bewährte Produkte, die anerkanntermaßen nie ein Sicherheitsrisiko dargestellt haben, auch weiterhin eingesetzt werden können. Risiken für viele Kunststoffe gibt es auch durch die Zusatzklassifizierungen von Rauch und brennendem Abtropfen für brennbare Bauprodukte. Zusätzliche Nachteile, vor allem für halogenhaltige Kunststoffe, entstehen, wenn tatsächlich das Zusatzkritierum Azidität eingeführt wird.
Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf die zukünftige Verwendung von Kunststoffen in Deutschland und Europa
Die EG Bauproduktenrichtlinie sollte sicherstellen, dass ein Kunststoff-Produkt nur einmal in Europa geprüft und klassifiziert werden muss, und dann in allen EU-Ländern verwendet werden kann. Die Erwartungen haben sich bisher nicht erfüllt. Der größte Teil der Normen für die Prüfung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen ist bereits seit einiger Zeit verabschiedet und basierend darauf wurden und werden eine Reihe von Produktnormen erstellt. Aber immer wieder haben die Behörden verschiedener Länder Forderungen nachgeschoben, so dass die Prüf- und Klassifizierungsnormen ergänzt werden müssen. Durch die Einführung neuer Prüfmethoden, mit denen weder Prüfstellen noch Hersteller Erfahrung haben, ergeben sich zusätzliche Schwierigkeiten. Es fehlen genaue Festlegungen für die Prüfung einzelner Produkte und Regeln zur Anwendbarkeit von Prüfergebnissen und Referenzszenarien. Die Vergleichbarkeit mit den alten nationalen Verfahren ist gerade für brennbare Produkte nicht immer gegeben. Deshalb zögern die meisten nationalen Behörden, die europäischen Klassifizierungen ohne Zusatzforderungen in ihrem Baurecht zu verwenden. Hersteller von Bauprodukten, für die bereits Produktnormen existieren, haben begonnen, ihre Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen, müssen aber wohl auf nicht absehbare Zeit weiterhin zusätzlich Prüfungen und Zulassungen nach nationalen Systemen durchführen. Das bedeutet doppelten Aufwand - Prüfung und Klassifizierung nach dem europäischen System und parallel dazu nach den nationalen Normen. Bestimmte Produkte können nicht in die europäischen Klassen eingereiht werden, die den bisher erreichten nationalen Klassen entsprechen. Hier müssen die Vertreter der Hersteller zusammen mit den Behörden Lösungen finden, damit bewährte Produkte, die anerkanntermaßen nie ein Sicherheitsrisiko dargestellt haben, auch weiterhin eingesetzt werden können. Risiken für viele Kunststoffe gibt es auch durch die Zusatzklassifizierungen von Rauch und brennendem Abtropfen für brennbare Bauprodukte. Zusätzliche Nachteile, vor allem für halogenhaltige Kunststoffe, entstehen, wenn tatsächlich das Zusatzkritierum Azidität eingeführt wird.
Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf die zukünftige Verwendung von Kunststoffen in Deutschland und Europa
Antonatus, Edith (author)
2004
34 Seiten, 5 Bilder, 14 Tabellen
Conference paper
German
Auswirkungen der Bauproduktenrichtlinie auf in Deutschland eingesetzte Bauprodukte
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