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Brandschutz und Notfallvorsorge beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sind in den Vorgaben des Atomrechts und der Strahlenschutzverordnung relativ genau definiert. Betreiber kerntechnischer Anlagen müssen daher bei Lagerung, Bearbeitung und Beseitigung der Substanzen sowie für die Planung und den Betrieb der Anlagen genaue Vorgaben einhalten. In der Risikobeurteilung wird ein konsequent quantitativer Ansatz mit international anerkannten Dosisgrenzwerten verfolgt. Der deterministische Bewertungsansatz der Einhaltung von Grenzwerten bei Auslegungsstörfällen wird zunehmend ersetzt durch probabilistische Bewertungskonzepte, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit in Beziehung setzen zu Dosisgrenzwerten und Risikokennziffern, abgelöst. Neben auslegungstechnischen Fragen sind auch der vorbeugende und der abwehrende Brandschutz eine elementare Aufgabe des Betreibers, wobei hier dem Schutz der Einsatzkräfte besondere Bedeutung zukommt. Gefordert wird eine umfassende betriebliche Gefahrenabwehrorganisation, weshalb die Betreiber unter anderem einen so genannten Kerntechnischen Hilfsdienst unterhalten.
Brandschutz und Notfallvorsorge beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sind in den Vorgaben des Atomrechts und der Strahlenschutzverordnung relativ genau definiert. Betreiber kerntechnischer Anlagen müssen daher bei Lagerung, Bearbeitung und Beseitigung der Substanzen sowie für die Planung und den Betrieb der Anlagen genaue Vorgaben einhalten. In der Risikobeurteilung wird ein konsequent quantitativer Ansatz mit international anerkannten Dosisgrenzwerten verfolgt. Der deterministische Bewertungsansatz der Einhaltung von Grenzwerten bei Auslegungsstörfällen wird zunehmend ersetzt durch probabilistische Bewertungskonzepte, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit in Beziehung setzen zu Dosisgrenzwerten und Risikokennziffern, abgelöst. Neben auslegungstechnischen Fragen sind auch der vorbeugende und der abwehrende Brandschutz eine elementare Aufgabe des Betreibers, wobei hier dem Schutz der Einsatzkräfte besondere Bedeutung zukommt. Gefordert wird eine umfassende betriebliche Gefahrenabwehrorganisation, weshalb die Betreiber unter anderem einen so genannten Kerntechnischen Hilfsdienst unterhalten.
Brandschutz und Notfallvorsorge beim Umgang mit radioaktiven Stoffen
Hille, R. (author)
2004
5 Seiten, 6 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz beim Umgang mit Methanolkraftstoffen
Automotive engineering | 1982
|Betondichtflächen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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|Betonbau beim Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen
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